07.04.2006, 08:04
Bastel1977 schrieb:Ich habe ja nun am wenigsten Plan von sowas!
ABER: Wenn doch im Fahrzeugschein diese Rad-Reifenkombi nicht drin steht MUSS man doch immer zum Eintragen, oder nicht? Und das sollte doch wenn überhaupt nur bei den Typ89 Cabrio gewesen sein, wo die Boleros von Haus aus drauf waren!
In meiner ABE stand z.B. das eine sofortige Abnahme durch einen Sachverständigen durchzuführen ist!
Gruß
Bastian
Hi Bastian,
stimmt, Du hast recht - es kann in Einzelfällen sein, dass in einer ABE drinsteht, dass in betimmten Fällen eine Vorführung bei einem Sachverständigen oder TÜV vorzunehmen ist. Und das wiederum kann z.B. bei Rad-/Reifenkombinationen sein, die in den Fahrzeugpapieren noch nicht eingetragen sind. Muss meine Aussage von oben insoweit teilweise revidieren