07.04.2006, 08:47
Standard mässig sind bei mir im Schein Ziffer 21-23 natürlich nur 15" Felgen eingetragen
195/65R15
205/60R15
Bastel&CabrioFan:
Ich habe den Absatz in der ABE gefunden, die mich wohl von der Eintragung befreit:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten
aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Ich denke das sagt aus, dass man nicht zum TÜV muss, oder ?
Gruss
Thilo
195/65R15
205/60R15
Bastel&CabrioFan:
Ich habe den Absatz in der ABE gefunden, die mich wohl von der Eintragung befreit:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten
aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Ich denke das sagt aus, dass man nicht zum TÜV muss, oder ?
Gruss
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.