07.04.2006, 09:18
Tux schrieb:Bastel&CabrioFan:
Ich habe den Absatz in der ABE gefunden, die mich wohl von der Eintragung befreit:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten
aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Ich denke das sagt aus, dass man nicht zum TÜV muss, oder ?
Hi Thilo,
ich lese das genau so wie Du
![Pro Pro](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/pro.gif)
- wobei der Zusatz "sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind" m.E. Unsinn ist, denn er sagt nichts anderes aus, als dass Du dann, wenn die Reifen- oder Felgengröße bereits eingetragen ist und auch dann, wenn sie nicht eingetragen ist, KEINE Eintragung vornehmen lassen mußt.........
![Uuups Uuups](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/uuups.gif)
Ich sage nur "Behörden-Deutsch"
![Bääääää Bääääää](https://www.audi-cabrio-club.info/forum/images/smilies/tongue.gif)