09.04.2006, 12:34
Basti schrieb:....
Dann kannst du es nämlich über seine Haftpflicht abrechnen...
Wenn du Ihn nicht kennst und du machst ne Anzeige, dann ist es Vandalismus und das zahlt nur die Vollkasko mit gleichzeitiger höherstufung des Beitrages...
....
Hallo Basti,
der Tip über die Haftpflicht ist eigentlich nur wichtig, wenn man eine Selbstbeteiligung hat. Ansonsten ist es ziemlich uninteressant (mal abgesehen von der persönlichen Genugtuung!), es sei man hat schon extrem viele Schäden und steht kurz vorm Rausschmiß bei der Versicherung!
Die zweite Geschichte mit dem Vandalismus und der Vollkasko ist schlicht falsch! Bei einer Windschutzscheibe handelt es sich immer um einen Teilkaskoschaden und der wird übernommen. Ausgenommen ist nur der eigene Vorsatz (also ich schmeiße mit Absicht etwas in meine eigene WS!)! Dabei immer keine Höherstufung!
Also kein Problem einfach melden, ob nun mit Anzeige oder ohne!
<br>Ciao <br><br>Matthias - aus der Perle Ostwestfalens 32609 Hüllhorst