TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem.
#2
Moin,

das Auto darf 18 Monate abgemeldet sein, erst danach brauchst du eine Vollabnahme.

"Nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung gelten die Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht zulässig."


MfG
Basti
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RE: TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem. - von Basti - 06.08.2006, 11:55



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