TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem.
#6
Du kannst mit abgemeldetem Fahrzeug und ner "speziellen" Deckungskarte der Versicherung alle Fahrten durchführen, die zur Anmeldung notwendig sind.
TÜV, Werkstatt etc.
wusste ich bis vor ner Woche auch noch nicht.
Frag mal bei Deiner Versicherung nach.


Gruss Stefan
Oben ohne im R52 S oder rechts unten im R + T.....

Irgend wann wieder mit 4Ringen ohne Dach


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RE: TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem. - von Langen - 06.08.2006, 14:48



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