Kaufvertragsbruch?
#4
Erster Ansprechpartner ist das verkaufende Autohaus.

Dieses kann sich auch nicht damit herausreden, von dem Schaden nichts gewusst zu haben.

Was ist denn Dein Ziel ? Rückgabe oder KAufpreisminderung ?

Darüber solltest Du Dir vorab im Klaren sein, dann mit dem Autohaus sprechen und die Reaktion abwarten.

Wenn der Verkäufer sich uneinsichtig zeigt, sofort den verschwiegenen Unfallschaden nochmals schriftlich reklamieren (Einschreiben) bzw. noch besser einen Anwalt einschalten...hast du rechtsschutz ?

Gruß

Uwe
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Kaufvertragsbruch? - von Ano01 - 18.10.2006, 22:58
RE: Kaufvertragsbruch? - von Peter - 19.10.2006, 00:17
RE: Kaufvertragsbruch? - von Ano01 - 19.10.2006, 09:21
RE: Kaufvertragsbruch? - von Uwes - 19.10.2006, 11:19



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