Verjährungs fristen von Blitzern
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Hi Virus,

Meines Wissens nach ist es egal ob du den Anhörungsbogen zurück schickst oder nicht.
Da deine Firma die Daten an die Bussgeldstelle weiter geleitet hat, mit den Angaben wer das Fahrzeug fuhr, sind die in der Annahme das du derjenige bist , welcher Geblitzt worden ist.
Den Anhörungsbogen bekommst du um dich zu der Sache zu äussern und eventuell Angaben zu machen im Falle du auch nicht der Fahrer zu der Zeit gewesen bist.
Oder die Angaben zu deiner Person zu vervollständigen und oder richtig zu stellen, dazu bist du verpflichtet!

In der Regel hast du 7 Tage Zeit ab Zustellung Anhörungsbogen dich dazu zu äussern.

Es kann auch ohne das du einen Anhörungsbogen zurück schickst ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Ob allerdings die 3 Monats Regel noch existiert weis ich auch nicht.

Ohne die Angst zu machen ... ich meinte mal was gehört zu haben das es die nicht mehr gibt und jetzt 6 Monate sind.

Frag am besten mal einen Fahrschullehrer die wissen sowas genau.

Ich drück dir die Daumen...

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
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Verjährungs fristen von Blitzern - von Virus - 26.10.2006, 20:55
RE: Verjährungs fristen von Blitzern - von wiegald - 27.10.2006, 12:03



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