28.10.2006, 11:58
Hi!
Ich meine diese 3-Monats-Regel gilt NUR dann, wenn man innerhalb von 3 Monaten gar nix von denen gehört hat.
Da ja aber ein Schrieb an die Firma ergangen ist, läuft das "Verfahren" schon und die 3 Monate gelten nicht.
Ich meine diese 3-Monats-Regel gilt NUR dann, wenn man innerhalb von 3 Monaten gar nix von denen gehört hat.
Da ja aber ein Schrieb an die Firma ergangen ist, läuft das "Verfahren" schon und die 3 Monate gelten nicht.
Audi A4 2,4l Cabrio <a href='http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/132174.html' target='_blank'><img src='http://images.spritmonitor.de/132174_1.png' border='0' alt='user posted image' /></a>
VW Golf 3 GTI Edition
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