Verjährungs fristen von Blitzern
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hallo virus!

...einarmiger schreibmodus aktiviert...

es gibt in deinem fall keine verjährungsfrist, weil du die möglichkeit der anhörung hattest...ich gehe mal davon aus, dass es sich bei deiner geschwindigkeitsübertretung um eine ordnungswidrigkeit mit einer geldbuße von unter tausend euro und nicht um einen straftatbestand handelt.

es gibt zudem auch keine "regel", die drei monate zuließe...es gab mal ein urteil zu einem parkvergehen, in dem sich die behörde sechs monate zeit ließ, bevor sie die anhörung abschickte. der beklagte wandte sich gegen die strafe und bekam vor gericht recht - da er sich nach einem halben jahr nicht einmal mehr an die tat erinnern konnte, sei ein - ja angestrebter - verkehrspsychologischer erziehungseffekt durch die strafe nicht mehr gewährleistet.

normalerweise gilt dann laut § 31 absatz 2, satz 1, nummer 4 ordnungswidrigkeitengesetz, dass eine verjährung der ahndung von dir begangenden ordnungswidrigkeit nach sechs monaten nach der beendigung der tat eintritt. man spricht in diesem zusammenhang übrigens von der sogenannten "verfolgungsverjährung".

allerdings wird die verjährung nach § 33 absatz 1, satz 1, nummer 1 ordnungswidrigkeitengesetz durch "die erste Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe" unterbrochen. dieser tatbestand wird durch die anhörung erfüllt.

insgesamt ist festzuhalten: von nun an kann sich die zuständige behörde theoretisch jahrelang zeit lassen, die ahndung einzuleiten.

schönen gruß aus der versehrtenabteilung!

don krypton
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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Verjährungs fristen von Blitzern - von Virus - 26.10.2006, 20:55
RE: Verjährungs fristen von Blitzern - von Don Krypton - 28.10.2006, 13:14



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