22.11.2006, 15:16
Hallo Brock,
dein Kumpel irrt. Entscheidend ist die Frage, ob der Anbau der Felgen irgendwelche Auswirkungen auf das Lenkverhalten, Bremsverhalten etc., also auf die Sicherheit des Straßenverkehrs hat. Da dies durch die Dekra für unbedenklich gehalten wird und dir dies auch bescheinigt wurde, wird die Polizei nur schwer das Gegenteil behaupten können, zumal es sich bei dem Prüfbericht um eine Urkunde im rechtlichen Sinne handelt, die die Polizei auch anerkennen wird.
Der Tüv selber macht keine Eintragungen in den Fzg.-Schein. Dies kann nur die Zulasssungstelle, da ein neuer Schein ausgestellt wird.
Durch die Prüfbescheinigung lassen sich die Kosten für den neuen Schein sparen. Sofern die Bescheinigung auch mitgeführt wird
Hoffe dir geholfen zu haben.
MfG
Mc Lane
dein Kumpel irrt. Entscheidend ist die Frage, ob der Anbau der Felgen irgendwelche Auswirkungen auf das Lenkverhalten, Bremsverhalten etc., also auf die Sicherheit des Straßenverkehrs hat. Da dies durch die Dekra für unbedenklich gehalten wird und dir dies auch bescheinigt wurde, wird die Polizei nur schwer das Gegenteil behaupten können, zumal es sich bei dem Prüfbericht um eine Urkunde im rechtlichen Sinne handelt, die die Polizei auch anerkennen wird.
Der Tüv selber macht keine Eintragungen in den Fzg.-Schein. Dies kann nur die Zulasssungstelle, da ein neuer Schein ausgestellt wird.
Durch die Prüfbescheinigung lassen sich die Kosten für den neuen Schein sparen. Sofern die Bescheinigung auch mitgeführt wird
Hoffe dir geholfen zu haben.
MfG
Mc Lane