14.12.2006, 18:13
Hi Grappa,
mag ja sein, dass man dabei verkehrsrechtlich günstig wegkommt, aber zivilrechtlich dürfte IMHO ein Verfahren wegen Amtsanmassung auf einen zukommen, denn man täuscht damit hoheitsrechtliche Aufgaben vor.
Und das kann dann deutlich mehr weh tun....
Holli
mag ja sein, dass man dabei verkehrsrechtlich günstig wegkommt, aber zivilrechtlich dürfte IMHO ein Verfahren wegen Amtsanmassung auf einen zukommen, denn man täuscht damit hoheitsrechtliche Aufgaben vor.
Und das kann dann deutlich mehr weh tun....
Holli

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