07.01.2007, 11:40
Hallo schnieri,
ich habe seinerzeit für mein Motorrad einfach ein Kennzeichen online bei der KFZ-Zulasssungsstelle reserviert und dann bei www.kennzeichenversand.de als Engschriftkennzeichen bestellt. Klar, ohne Garantie, dass das auch akzeptiert wird. Dieses kleine Schild habe ich dann bei der Anmeldung vorgelegt. Die Sachbearbeitering fand es nur ungewöhnlich, dass jemand sein Kennzeichen schon fertig mitbringt anstelle es beim Schildermacher vor Ort prägen zu lassen. Deshalb hat sie und ein Kollege auch gründlich nachgeschaut, ob es auch ein offizielles Kennzeichen mit entsprechenden Markierungen darauf ist (was natürlich der Fall war). Das ganze hat sie dann wahrscheinlich so verblüfft, dass sie gar nicht bemerkt hat, dass es sich um ein schmaleres Engschriftkennzeichen handelt.
Da du ja schon auf dem regulären Weg (erwartungsgemäß) erfolglos warst, könntest du es ja mal so versuchen. Wobei ich zugebe, dass ein enges Kennzeichen mit 2 Buchstaben und 1 Ziffer wahrscheinlich dennoch auffallen würde.
Aber die StVZO ist eindeutig. Zulässig wäre das ohnehin nicht.
Viel Erfolg!
ich habe seinerzeit für mein Motorrad einfach ein Kennzeichen online bei der KFZ-Zulasssungsstelle reserviert und dann bei www.kennzeichenversand.de als Engschriftkennzeichen bestellt. Klar, ohne Garantie, dass das auch akzeptiert wird. Dieses kleine Schild habe ich dann bei der Anmeldung vorgelegt. Die Sachbearbeitering fand es nur ungewöhnlich, dass jemand sein Kennzeichen schon fertig mitbringt anstelle es beim Schildermacher vor Ort prägen zu lassen. Deshalb hat sie und ein Kollege auch gründlich nachgeschaut, ob es auch ein offizielles Kennzeichen mit entsprechenden Markierungen darauf ist (was natürlich der Fall war). Das ganze hat sie dann wahrscheinlich so verblüfft, dass sie gar nicht bemerkt hat, dass es sich um ein schmaleres Engschriftkennzeichen handelt.
Da du ja schon auf dem regulären Weg (erwartungsgemäß) erfolglos warst, könntest du es ja mal so versuchen. Wobei ich zugebe, dass ein enges Kennzeichen mit 2 Buchstaben und 1 Ziffer wahrscheinlich dennoch auffallen würde.
Aber die StVZO ist eindeutig. Zulässig wäre das ohnehin nicht.
Viel Erfolg!
Gruß,
Georg
aka Inspektor Columbo
Fünfender in Kristallsilber mit dunkelblauem Verdeck
*** EZ 07/94 *** 210.000 km (Tendenz steigend) ***
Georg
aka Inspektor Columbo
Fünfender in Kristallsilber mit dunkelblauem Verdeck
*** EZ 07/94 *** 210.000 km (Tendenz steigend) ***