07.01.2007, 14:52
Hallo Kiki,
es gibt/gab früher den Hinweis beim kleinen Kennzeichen (80er-Kennzeichen), dass dieses an vorgesehen sei, für
1) Landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger
2) Leichtkrafträder
3) Fahrzeuge, an denen bauartbedingt kein Kennzeichen in Normalgröße angebracht werden kann.
Der dritte Punkt ist interessant. Bedeutet das, dass die Unmöglichkeit eiens normalgroßen Kennzeichens attestiert sein muss (durch TÜV-Gutachten oder ähnlich), oder reicht das bloße vorhandensein eines entstrechenden Kennzeichenhalters (z.B. US-Belnde am Kofferraumdeckel) aus?
es gibt/gab früher den Hinweis beim kleinen Kennzeichen (80er-Kennzeichen), dass dieses an vorgesehen sei, für
1) Landwirtschaftliche Maschinen und Anhänger
2) Leichtkrafträder
3) Fahrzeuge, an denen bauartbedingt kein Kennzeichen in Normalgröße angebracht werden kann.
Der dritte Punkt ist interessant. Bedeutet das, dass die Unmöglichkeit eiens normalgroßen Kennzeichens attestiert sein muss (durch TÜV-Gutachten oder ähnlich), oder reicht das bloße vorhandensein eines entstrechenden Kennzeichenhalters (z.B. US-Belnde am Kofferraumdeckel) aus?
Mit luftigen Grüßen
Andreas 'XoTZIL' Bockelmann
Bj. 1993, 2 Liter "Bauernmotor" aber D3. Das werksseitige Gamma musste Radio mit DAB weichen.
Der Auspuff wurde durch Edelstahl ersetzt. Der Rest ist original.
Andreas 'XoTZIL' Bockelmann
Bj. 1993, 2 Liter "Bauernmotor" aber D3. Das werksseitige Gamma musste Radio mit DAB weichen.
Der Auspuff wurde durch Edelstahl ersetzt. Der Rest ist original.