ich bin RUINIERT!!!brauche Rechtsbeistand
#21
Hi Tamer,

ich finde es gut, was und wie Du hier Deinen letzten Beitrag verfasst hast !!

Hört sich jetzt auch schon etwas anders an und einiges wird auch verständlicher.

Wie Du schon schreibst, ist das Überholmanöver der Polizei (und die von Dir angegebenen §§) ohne Belang. Im Moment kann ich aus den Bildern aber auch nicht ersehen, ob, und wenn ja, ein Fehlverhalten der Polizei vorliegt.

Anders sieht es mit dem von Dir geschildertem Verhalten des Polizeibeamten aus.(Du hast recht, vielleicht hatte er einen schlechten Tag, Ärger zu Hause, fühlte sich von Dir durch Dein Beschleunigen verarsch.. usw).
Dies berichtigt ihn allerdings nicht, Dich als Irren zu bezeichnen - hierbei handelt es sich um eine Beleidigung. Wird aber sicher schwierig, das zu beweisen.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist Deine Aussage, Du hättest beschleunigt um ihn nicht reinzulassen nicht verwertbar, wenn er diese Anschuldigung an Dich nicht vorgebracht hat und Dich gleichzeitig auf Dein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam gemacht hat.
Ein Beweis Deines Verhaltens durch Viedeoaufzeichnung und Aussage des/der Beamten bleibt davon allerdings unberührt.

Nun zu Deinen Fragen:

Wirst Du erfahren, wenn Du einen Anwalt hast - dieser erhält Akteneinsicht
Eine Tonbandaufnahme hat er sicher nicht
Er ist nicht verpflichtet, Dir eine Videoaufnahme zu zeigen
Das kann 6-12 Wochen dauern
Falls er einer Verkehrsstrafanzeige fertigt, wird diese nach Bearbeitung (Anhörungsbogen, eventuell Vorladung zu einem Verkehrssachbearbeiter)an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Es ist Dir ja hier von mehreren empfohlen worden, Dir einen Anwalt zu nehmen.
Dies kann ich Dir auch nur nochmals empfehlen -warte allerdings solange ab, bist Du erfährst, ob eine Strafanzeige vorliegt.
Wegen des zu schnell fahrens, brauchst Du Dir keinen Kopf machen - dies wird kein Richter als grob fahrlässig und rücksichtslos einstufen.
Da kein Gegenverkehr kam und es ihm letztendlich auch gelungen ist, Dich zu überholen, sollte auch keine Straßenverkehrsgefährdung vorliegen und ich denke auch keine Nötigung.

Auch wenn es schwer fällt, solltest Du darüber nachdenken, mit den beiden Beamten ein Gespräch zu führen.Wenn Du Dich so verhältst, wie Du es oben geschrieben hast, ist vielleicht ein gütliches Gespräch möglich.
Sollte er wieder "bockig" sein, so kannst Du ihn auch damit konfrontieren, das er Dich als Irren bezeichnet hat.Ich denke, ein Versuch ist es wert,zumal Du dann anschließend weißt, was auf Dich zukommt.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und einen für Dich positiven Ausgang.

best regards

malinoir

Audi Cabrio 2,8L; arribablauperleffekt; 39.700km; Bj.`98; Bicolor Leder incl. Armaturenbrett-Mittelkonsole-T?ren-und S2 Lenkrad; Komplettfahrwerk-tiefer; 215/45/17 und 235/45 auf ACT dreiteilig - hochglanzpoliert; Sportauspuff; Vogelahorn; Klima; Sitzheizung
}
Bedankt durch:


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RE: ich bin RUINIERT!!!brauche Rechtsbeistand - von malinoir - 27.01.2007, 18:12
RE: ich bin RUINIERT!!!brauche Rechtsbeistand - von rol@nd - 29.01.2007, 21:29



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