11.03.2007, 11:06
Hab mir gerade alles noch mal durchgelegen, da ich eine Idee zu Tagfahrlicht habe.
Folgendes ist mir aufgefallen:
Nebelschlußleuchten düfen doch, im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern, nur bei Nebel eigeschaltet werden.
Richtig?
Gruß Roland
Folgendes ist mir aufgefallen:
Zitat:Man spricht bei ca. 80m Sichtweite von einer erheblichen Sichtbehinderung.
Sprich: 80m und weniger = Nebelleuchten / 50m und weniger = Nebelschlussleuchte
Nebelschlußleuchten düfen doch, im Gegensatz zu Nebelscheinwerfern, nur bei Nebel eigeschaltet werden.
Richtig?
Gruß Roland