18.06.2007, 18:28
Ich noch mal.
Das hier stammt von der Website der Gothaer Versicherungen:
Schweiz
Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h)
Innerorts: 50
Außerorts: 80
Autobahn: 120
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 80
Motorrad (Autobahn): 120
Alkohollimit und Sonderbestimmungen
Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
Bei einspurigen oder engen Bergstraßen muss das talwärts fahrende Fahrzeug frühzeitig ausweichen, bzw. an einer Ausweichbucht anhalten.
Eine gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet: "Halteverbot".
Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten: "Parkverbot".
Für "Blaue Zonen" ist eine Parkkarte, z.B. an Kiosken oder Tankstellen, zu kaufen.
Straßenbahnen haben grundsätzlich innerorts Vorfahrt.
Bußgeldniveau (EUR)
Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: 700 -3000
20 km/h zu schnell gefahren: ab 120
Rote Ampel missachtet: 170
Überholverbot missachtet: ab 135
Falschparken: 25 - 80
Handy am Steuer: ab 60
Höhere Beträge können meist mit Kreditkarte beglichen werden. Bei Zahlungsunfähigkeit kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Im Falle eines Unfalls
Rufnummer Polizei: 117
Rufnummer Rettung: 144
Mobil: 112
Bei Personenschäden stets Polizei benachrichtigen!
Nur für den Fall der Fälle...
Grüße
Michael
Das hier stammt von der Website der Gothaer Versicherungen:
Schweiz
Geschwindigkeitsbegrenzungen (km/h)
Innerorts: 50
Außerorts: 80
Autobahn: 120
Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 80
Motorrad (Autobahn): 120
Alkohollimit und Sonderbestimmungen
Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
Bei einspurigen oder engen Bergstraßen muss das talwärts fahrende Fahrzeug frühzeitig ausweichen, bzw. an einer Ausweichbucht anhalten.
Eine gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet: "Halteverbot".
Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten: "Parkverbot".
Für "Blaue Zonen" ist eine Parkkarte, z.B. an Kiosken oder Tankstellen, zu kaufen.
Straßenbahnen haben grundsätzlich innerorts Vorfahrt.
Bußgeldniveau (EUR)
Erlaubte Blutalkoholkonzentration überschritten: 700 -3000
20 km/h zu schnell gefahren: ab 120
Rote Ampel missachtet: 170
Überholverbot missachtet: ab 135
Falschparken: 25 - 80
Handy am Steuer: ab 60
Höhere Beträge können meist mit Kreditkarte beglichen werden. Bei Zahlungsunfähigkeit kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Im Falle eines Unfalls
Rufnummer Polizei: 117
Rufnummer Rettung: 144
Mobil: 112
Bei Personenschäden stets Polizei benachrichtigen!
Nur für den Fall der Fälle...
Grüße
Michael