wirtschaftlicher totalschaden/fiktive abrechnung
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Hallo Ralle,

also ich kenn das so:

Wenn du den Restwert akzeptierst, kannst du freilich den "Schrott" behalten, denn dann ensteht ja der Versicherung kein Nachteil.
Abrechnung wie folgt: Wiederbeschaffungswert- Restwert- Selbstbeteiligung und dann den Rest noch - Märchensteuer !
Die Märchensteuer kannst du dir vom Versicherer wieder holen, wenn du ein anderes Fahrzeug kaufts und dort erneut Märchensteuer angefallen ist.

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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RE: wirtschaftlicher totalschaden/fiktive abrechnung - von cabriodealer - 22.06.2007, 16:17



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