28.06.2007, 21:54
naja. Ich kenne da auch andere Auslegungen. Der rechte Außenspiegel ist zwar nicht Pflicht, wenn er aber am Fahrzeug vorgesehen und serienmäßig vorhanden ist, muss er auch dran sein. Das heißt wenn er nicht dran ist kann man auf jeden Fall dafür belangt werden!!! Und da gibt's kein Pardon...
sonnige Grüße
Torsten
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
Torsten
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