20.01.2008, 23:45
19 Monate? Ganz schön lang her, was Aber mit Sicherheit nicht uninteressant das Thema, oder?
Bezüglich Beschlagnahmung und Zulässigkeit: Du hast voll und ganz Recht, selbst was Deutschland angeht. Nach aktueller Rechtsprechung darf auch die deutsche Polizei einen PDA beschlagnahmen, wenn er entsprechende Funktionalität besitzt. Das Problem dabei ist jedoch die sog. Gewinnung des Anfangsverdachts.
Dabei kommt es auf das Ermessen des Beamten an. Teils ist Anfangsverdacht schon dann gegeben, wenn das Gerät in einer Kontrolle als Navigationssystem in Betrieb ist. Ist das nicht der Fall, wird es mit der Rechtslage deutlich schwieriger, was die meisten Beamten an dieser Stelle abschreckt. Ganz abgesehen davon gehen die Meinungen, ob ein POI-Warner erlaubt ist oder nicht, bei den Behörden weit auseinander. Mit anderen Worten: nicht jeder Polizist weiß, dass er das Ding eigentlich beschlagnahmen darf.
EDIT: ups, ich verfange mich schon wieder in Juristerei, sorry! Da das Thema aber mit der Software als solche engverbunden ist, passt es als Hinweis mit Sicherheit auch hier rein
Bezüglich Beschlagnahmung und Zulässigkeit: Du hast voll und ganz Recht, selbst was Deutschland angeht. Nach aktueller Rechtsprechung darf auch die deutsche Polizei einen PDA beschlagnahmen, wenn er entsprechende Funktionalität besitzt. Das Problem dabei ist jedoch die sog. Gewinnung des Anfangsverdachts.
Dabei kommt es auf das Ermessen des Beamten an. Teils ist Anfangsverdacht schon dann gegeben, wenn das Gerät in einer Kontrolle als Navigationssystem in Betrieb ist. Ist das nicht der Fall, wird es mit der Rechtslage deutlich schwieriger, was die meisten Beamten an dieser Stelle abschreckt. Ganz abgesehen davon gehen die Meinungen, ob ein POI-Warner erlaubt ist oder nicht, bei den Behörden weit auseinander. Mit anderen Worten: nicht jeder Polizist weiß, dass er das Ding eigentlich beschlagnahmen darf.
EDIT: ups, ich verfange mich schon wieder in Juristerei, sorry! Da das Thema aber mit der Software als solche engverbunden ist, passt es als Hinweis mit Sicherheit auch hier rein