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		Moin Thorben 
Bei Kiesow in Norderstedt war vor ner Woche ein Cabbi mit brandschaden gestanden (ein dunkles am anfang der Audi reihe) 
rückleuchten waren gut, heckklappe fehlt und Seitenteile sahen aber soweit ich mich erinnere noch recht gut aus vorn und innen war es aber ausgefackelt   
Evtl bekommste da das was dir noch fehlt am günstigsten, leider habe ich nun aber nicht so ganz genau geschaut inwieweit für deinen Zweck verwendbar da ich es zu dem Zeitpunkt ja nicht wusste..
 
Vielleicht kann hier einer ja mal auf deinen Verwendungszweck genauer hin schauen, Wenn er zufällig da eh ist..
 
gruss
 
Sönke
	  
	
	
Grüsse von ClusteriX 
 
Durch Leidenschaft lebt der Mensch,  durch Vernunft existiert er bloß 
 
 
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Yanick *schimpf*   
Also das Blech kostet bei Audi unverzinkt 1098€ -.- <--- ausgeschlossen ich wollte nen blech und keine neue Ausstattung -.- 
Noderstedt ist mir bekannt sollen sogar 3 stück da haben aussage vom Bekannten gestern abend... werde wohl im Laufe der woche mal hin und nen bischen Flexen... 
Für eine Reperatur sollten die Bleche reichen das schönste wird das Schweißnähte später Schleifen und neu verzinnen =) 
Neue Farbe ist auch schon ausgesucht wenn er Aufgebaut wird (weiss es noch nicht da noch kein Gutachten vorliegt) Mausgrau Matt *JA ER WIRD WENN DANN MATT! Ca so wie Holli seiner in Mausgrau ähhhh Nimbusgrau   *
	  
	
	
ab nun MfG aus Brunsbüttel! 
Thorben 
 
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		Hölle.... 
Thorben, 
das sind ja in  3 Jahren einen Preisaufschlag von 45% !!! 
Unglaublich was VAG da leistet....   
Da wird ein gebrauchtes Teil wohl die logische Wahl. 
Wenn du Bilder brauchst wo die Punktschweisverbindungen sind: melde dich. Am besten ist es ja diese so viel wie möglich zu folgen.
 
Greetz, Rob.
	  
	
	
Nach 14 Jahre Fahr- und Schrauberspass sind die  GELBEN Nummernschilder vernichtet worden...      und ist das Auto verkauft.    
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Moin, 
 
wenn es geht, immer ausbeulen statt ein neues Teil einschweißen. 
Den Rostschutz bekommst du sonst NIE wieder wie ab Werk hin. 
 
Gruß Torsten
	 
	
	
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		So Gutachten ist gerade eingetroffen -.- 
 
Reperaturkosten ohne MwSt. 5224,54 
Reperaturkosten mit MwSt. 6217,20 
Wiederbeschaffungswert 4100 
Restwert 500 
Umbaukosten für Soundanlage 150€ 
__________________________________ 
4100€ WBW - 500€ RW + 150€ Umbaukosten = 
3750€ + 30€ Pauschale Porto und Telefon gebühren = 
3780€ + Schmerzensgeld + Nutzungsaufall 
 
 
wo wir gerade dabei sind was gibt es so an nutzungsausfall am tag fürs Cabrio?
	 
	
	
ab nun MfG aus Brunsbüttel! 
Thorben 
 
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		Hallo! 
Hab im Moment das gleiche Thema mit dem Nutzungsausfall. Angeblich liegt der Tagessatz laut meinem Anwalt bei 65€. Die Gegenseite beruft sich auf eine bestimmte Tabelle, welche das Alter des Wagens miteinbezieht (was spielt das für eine Rolle?) nach der ein Tagessatz von 35€ angepeilt wird. Angeblich ist das aber Unsinn und der Tagessatz liegt wohl tatsächlich bei 65€. 
 
MfG
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die versuchen es auch mit allen Mitteln! Abzocker!
	 
	
	
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		Hallo Gordon, 
naja, Deine Aussage -> aus Stammtisch- oder Geschädigtensicht; die Tabellen sind sogar im I-Net ersichtlich -> einfach mal "Googeln". Wenn mich nicht alles täuscht, wird diese Tabelle wohl von "Schwacke" zur Verfügung gestellt und vom Gesamtverband der Kfz-Versicherer, als "Dachverband" für die Kfz-Versicherer übernommen.  
1. Klar, wird dabei das Fahrzeugalter mitberücksichtigt; unsere Cabrios sind nun mal im besten Fall knapp 12 Jahre alt und wenn sich herausstellt, dass es ein "Hobbyfahrzeug" ist -> könnte es mit dem Nutzungsausfall auch nichts werden, da die Grundlage fehlt.    
2. Es werden auch nur die im Gutachten angegebenen Reparaturtage als Nutzungsausfall gewährt (differiert manchmal zu den tatsächlichen Tagen, an denen das Kfz tatsächlich nicht genutzt werden kann - denke da an Wartezeiten zur Ersatzteilbeschaffung) -> Stichwort: "Schadenminderungspflicht".  
Im übigen haben bereits mehrere Gerichte in diesem Sinne entschieden. 
 
@ Vibesy
 
Wenn ich die Tabelle richtig lese, wird sich Dein Tagessatz so auf 38,- EUR bis 43,- EUR pro Tag einpendeln. Hat der Gutachter in seinem Gutachten nicht den Wert des Nutzungsausfalles ausgewiesen? 
 
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		Naja ich sehe das anders! Ich hatte 2 Unfälle (unverschuldet) den 1 sten mit einem 7er BMW und habe für die Reperaturzeit einen 5 er gestellt bekommen, der 7er war zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt und nur auf ein Saisonkennzeichen angemeldet! Der 2 te Unfall war mit einem W123CE  jetzt kommt es, dieser hatte 30 Jahre auf dem Buckel und ein H Kennzeichen!!! Habe eine E-Klasse als Leihwagen bekommen.... die Versicherung hat immer bezahlt ohne zu Mucken! 
Nach Deiner Aussage hätte ich: 
1. Nie ein Leihwagen bekommen dürfen da es sich bei beiden KFZ um Spassfahrzeuge gehandelt hat! Hatte in beiden Fällen ein KFZ als Fulltime KFZ angemeldet! 
2. Selbst wenn hätte mir dann ja nur im 1Fall ein 1er und im 2 Fall eine A-Klasse zugestanden!
 
Will damit sagen das es immer auch auf eigenes Verhandlungsgeschick ankommt, 
und natürlich einwenig auf die Kulanz der Versicherung!
  
	 
	
	
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		Hallo Gordon, 
vermischt Du da jetzt nicht ein bisschen was - Nutzungsausfall und Mietwagen?
 
Bei einem Mietwagen steht Dir normalerweise immer eine Kategorie unterhalb der Kategorie des beschädigten Kfz'es zu, auch wenn das beschädigte Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. Wenn Du den Mietwagen über die Versicherung beschaffen lässt, kann es durchaus sein, dass die Dir einen der gleichen Klasse, vielleicht sogar einen höherwertigen Mietwagen bezahlen. Dies liegt einfach daran, dass die Gesellschaften "Spezialtarife" mit den Mietwagenfirmen geschlossen haben, die Du dort als "Normalsterblicher" niemals bekommen wirst. Die Tarife bewegen sich meisten so auf dem Niveau der Entschädigung des Nutzungsausfalles. 
Bei der Nutzungsausfallentschädigung geht es doch darum, dass Dir ein Betrag als Ausgleich für die Nichtnutzung zur Verfügung gestellt wird. Es wird nunmal angenommen, dass ein 10 Jahre altes Fahrzeug (oder auch noch älter) nicht mehr so intensiv genutzt wird als ein jüngeres, deshalb der Abschlag. Ob es gerecht ist oder nicht, will ich nicht bewerten.
  (24.01.2012, 23:10)Bayerndiesel schrieb:  ... und wenn sich herausstellt, dass es ein "Hobbyfahrzeug" ist -> könnte es mit dem Nutzungsausfall auch nichts werden, da die Grundlage fehlt. ... Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen oder H-Kennzeichen bedeutet nicht, dass es gleich ein Hobby- oder Spassfahrzeug ist; denk mal an Wohnmobile, Cabrio's oder Oldtimer. Da geht's doch hauptsächlich nur darum, dass man sich Steuer und Versicherungsbeiträge sparen möchte. Auch die Zulassung von weiteren Fahrzeugen auf Deinen Namen sind noch kein Indiz dafür, dass es sich bei einem beschädigten Fahrzeug um ein Hobbyfahrzeug handelt. Als Hobby- oder Spassfahrzeug wird in der Regel ein Fahrzeug angesehen, dass nur mit roten Nummern oder evtl. auch mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wird
	  
	
	
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