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tornardo schrieb:Gibt es was, das gegen 4 Standlichter spricht? JA!
Ich verlinke selbstverständlich jeden einzelnen Beitrag des oben schon von mir erwähnten Threads einzeln nur für Dich
Gruss, H lli
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vielen Dank für deine verlinkarbeit .
Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei. Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist?
Wäre nett
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Hallo,
hier ein Beitrag von Skorpi aus einem anderen Thread:
Skorpi schrieb:Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 13:13:50
Wie ist das eigentlich? Wieviel "Lichtquellen" darf ein Auto an der Front haben?
Man kann ja heut zu Tage allen möglichem "Mist" anbauen....
Aber möglich sind an der Front z.B.:
- 2x Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
- 2x Standlicht (Begrenzungsleuchten)
- 2x Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
- 2x Nebelscheinwerfer
- 2x Umrissleuchten (seitlich am Fzg montiert)
- 2x Tagfahrleuchten
D.h. aber nicht, dass man alle gleichzeitig leuchten lassen darf...
So... ich muss zum Dienst....
Tschööö :blues:
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Vielen Dank erstmal.
Da ich brav die Suche-Funktion genützt habe, hab ich diesen Beitrag bereits gelesen. Aus diesem gehen aber die Quellen nicht hervor. Daher die Frage, ob die 2 Standlichter fix sind, oder ob was gegen 4 spricht. Daher bräuchte ich die Quelle dieser Aussage.
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Nabend
Leider habe ich gerade keinen Link zu einem Gesetzestext, aber man darf bis zu sechs Standlichtquellen an der Fahrzeugfront haben.
Suche noch nach dem Beweis.
So long
Pägger
Gruß
Pägger
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19.03.2008, 23:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008, 23:42 von H;o)lli.)
Sorry, da habe ich gerade den falschen Thread erwischt:
Hallo,
hier noch ein weiteres Statement von Skorpi. Übrigens aus dem gleichen Thread, aber die hast du ja alle schon gelesen.
Ralf
Skorpi schrieb:Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.
Das verstehe ich so, dass wenn du die Standlichter direkt im Hauptscheinwerfer sitzen hast (wie z.B. VW Golf 1 und 2) und diese durch das Abblendlicht "übertönt" werden, es dann zulässig ist.
Bei unseren Cabs sitzen die Standlichter ja neben den Scheinwerfern und würden somit mit zwei weiteren Standlichtbirnen (wie z.B. im RS2 Nebler) 4-fach leuchten!
Das ist unzulässig!
Es dürfen also insgesamt 4 Standlichtbirnen vorhanden sein, jedoch darf man bei Abblendlicht nur 2 davon sehen!
NUR mit Standlicht rumfahren ist ja auch nicht zulässig, so dass man immer nur 2 Standlichter im Betrieb sehen darf!
Sonst kommen auf einem ja 8 Lichter zugefahren (4 Standlicht, 2 Abblendlicht, 2 Nebler)...
ZUSATZ: die 2 ringförmigen Lichtleisten nebeneinander hinter der Abdeckscheibe (BMW) werden als eine Begrenzungsleuchte angesehen!!!
Skorpi :blues:
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19.03.2008, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2008, 23:47 von H;o)lli.)
tornardo schrieb:Dies widerspricht sich aber schon wieder. Vorher hies es vermutlich mehr als 2. In dem Beitrag wieder nur zwei. Da gibt's kein Widerspruch.
Der eine (Max) weiss es nicht genau, der andere (Skorpi) weiss es genau.
tornardo schrieb:Weiss jemand wo sowas im Gesetz nachzulesen ist? Google ist auch Dein Freund:
76/756/EWG i.V.m. ECE-R48
StVZO § 51
Gruss, Holli
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Da hatte ich wohl Blödsinn im Kopp
Hab das mit den maximal vier Leuchten auch eben gefunden.
Gruß
Pägger
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Hallo Freunde der lichttechnischen Einrichtungen,
hab da mal im Netz eine Broschüre der Dekra über die Vorschrift von lichttechnischen Einrichtungen gefunden. Denke, diese ist sehr aussagekräftig (91 Seiten) und behandelt sämtliche Kraftfahrzeuge; also auch Motorräder, LKW's, Anhänger usw.; sind auch die einzelnen § der Richtlinien angegeben.
Vielleicht stillt diese pdf-Datei den Wissenshunger und bringt Licht ins Dunkel.
Servus
Winni
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20.03.2008, 11:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2008, 11:27 von H;o)lli.)
Moin Winni!
Hauptsache, irgendwer liest sich solche Hinweise überhaupt durch...
Gruss, H lli
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