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Hallo zusammen,
da ich fahrwerkstechnisch beim Auto nicht ganz so fit bin, habe ich eine Frage an euch. Letztens war ich mit Frauchen gemütlich mit dem Cabi in der Stadt unterwegs. Dabei war anscheinend die "ATU + D&W - Fast&Furious" Jugend unterwegs und es fiel uns bei einigen Autos auf, dass die Felgen/Räder teilweise massiv außerhalb der Karosserie standen.
Wir waren der Meinung das gehört verboten - warum fahren die dann damit rum? Können die Profis mal bitte aufklären?
LG,
semu
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Hallo Semu,
hehe, das ist genau der Grund warum wir Ösis immer eifersüchtig nach Deutschland rüberschielen. In Österreich ist das streng verboten, das komplette Rad muss bei uns abgedeckt sein, da sind unsere total streng. In Deutschland ist es tatsächlich etwas lockerer, ich glaube es muss nur die Lauffläche abgedeckt sein, die Flanke und das Felgenhorn darf rausschauen.
bei meinem Cab ist es durch die hinteren Spurverbreiterungen grenzwertig, aber eher illegal als legal. Mir ist das jedoch wurscht, da muss man schon sehr genau schauen.
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hallo,
es ist möglich, mein tüv mensch sagte mir die felgen dürfen überweg gucken nur die lauffläche des rads nicht...
guck mal bei meinen bildern hab das bei meinen cab auch hinten...
Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann wenn doch dann sei schneller als der tod!!!
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Hallo zusammen,
dann war das bestimmt grenzwertig bei den "Herren".
Die Felgen standen definitiv draußen und dann hatten die einen ganz flachen Reifen drauf, der dann an der Felgenkante eigentlich auch draußen war.
Frauchen und ich wunderten uns, da der von hinten extrem bauchig ausschaute
OK, danke für eure Infos
semu
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Soweit ich weiss muss hier in DE die Lauffläche komplett abgedeckt sein, allerdings kann ein Prüfer bei Bedenken die Eintragung trotzdem verweigern, z.B. wenn am Felgenhorn Verletzungsrisiko besteht oder der Reifen so sehr gezogen ist dass ein fester Sitz auf der Felge nicht mehr gewährleistet ist. Und in solchen Fällen muss immer eine Unbedebklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegen...
Cabrio wird geschlachtet, bei Interesse PN.
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04.05.2008, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.05.2008, 20:01 von chrduschl.)
Hallo,
Zitat:ich glaube es muss nur die Lauffläche abgedeckt sein, die Flanke und das Felgenhorn darf rausschauen
Das ist auch mein Wissensstand ...
Wobei das auch bei mir in der gegend die wenigsten interessiert..
Von der Optik mal abgesehen (mir gefällt sowas überhaupt nicht ... ), werden die Jungs das spätestens bereuen, wenn ihnen die Radhauskante den Reifen / die Lauffläche kaputt macht oder sogar aufschlitzt. Vor kurzem hab ich einen am Parkplatz stehen gesehen, der hatte doch deutliche Schleifspuren am Gummi...
Komisch nur, das das von der Polizei keinen juckt
Aber wehe es fehlt ne Kleinigkeit, oder man fährt innerorts 55 km/h, dann wirst du sofort angehalten und kontrolliert...
Gruß,
Christopher
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Das ist so rechtens, wenn die Lauffläche - also Profil vom Radhaus abgedeckt wird!
Allerdings wird dann "normalerweise" eine Probefahrt gemacht in der geprüft wird ob der Reifen schleift bei volleinschlag Linkskurve und Rechtskurve. Das ganze noch mit recht zügiger Geschwindigkeit.
Sind dann Schleifspuren zu sehen ... keine Abnahme. ---> Federwegsbegrenzer einbauen/höher legen.
Das der Reifen so ausschaut erreicht man durch aufziehen kleinerer Reifendimensionen als vorgesehen.
Als Bsp: normal ist bei einer 7 oder 7,5*17" Felge ein Reifen mit 215 oder 225 Querschnitt. "Zerrt" man nun aber nen 195er drauf hast du erreicht das die Lauffläche viel weiter mittig ist bzw. die Flanke nicht "senkrecht" steht.
In der Regel ist auch eine Einzelabnahme notwendig. Da wie schon geschrieben die Reifen auf solch einer Felge keine Freigabe haben.
Wiegald
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wiegald schrieb:Sind dann Schleifspuren zu sehen ... keine Abnahme. ---> Federwegsbegrenzer einbauen/höher legen. in Österreich erfolgt sehr wohl eine Abnahme ----> Kennzeichenabnahme
na im Ernst, auch bei deutschen Fahrzeugen kann die österreichische Exekutive bei "Gefahr im Verzug" (=Ermessensfrage) die Weiterfahrt verweigern.
Also hübsch aufpassen wer auf den See unterwegs ist, am besten ist das Auto erst vor Ort komplett umbauen, am See selber werden eh fast alle Augen zugedrückt, auf der Autobahn hin und retour jedoch nicht.
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Hi Leute,
also ich habe das Thema gerade beim Eintragen meiner Spurplatten bis zum Erbrechen durch!!!! Der Typ von der DEKRA zeigte mir sogar eine neue Bekanntmachung der DEKRA, dass jetzt auch die RADFLANKE im Winkel von 20° nach vorne und 30 ° nach hinten vom Kotflügel abgedeckt sein muss, nicht nur die Lauffläche.
Gruß
Jochen
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ist es dir egal, ob du Schottenmuster mit Streifen kombinierst.
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Speedboy schrieb:hallo,
es ist möglich, mein tüv mensch sagte mir die felgen dürfen überweg gucken nur die lauffläche des rads nicht...
guck mal bei meinen bildern hab das bei meinen cab auch hinten...
HI,
könntest du mal schreiben was du genau für Felgengröße mit welcher ET und Bereifung fährst??
Mfg V6-Cabrio
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