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Hallo liebe Cab-Fahrer,
war bei der HU und sie haben das Nardi Holz-Lenkrad bemängelt, ich bräuchte dafür eine ABE.
Das Lenkrad ist aber ein Original Audi Einbau (laut meinem Vorbesitzer jedenfalls). Es hat diese Einprägung:
893 419 091 S
0000 (Audi-Logo) 893 124 B
Weiss jemand, was ich tun muss?
Gibt es dafür überhaupt eine ABE?
Wie kann ich nachweisen, dass es ein Originalteil ist, im Schein/Brief steht nix davon.
Danke für jede Hilfe!
Brodnik.
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Eigentlich brauchst du gar nichts zu tun, weil der TÜV'er es nicht bemängeln kann. Ansonsten würd ich mal zum Freundlichen fahren und ne Bestätigung holen. Vielleicht reicht das schon...
sonnige Grüße
Torsten
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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Hallo zusammen,
das es dieses Nardi-Lenkrad aber auch über das Audi-Zubehörprogramm nachträglich zu bestellen gab, gibt es für das Lenkrad auch eine einzelne ABE. Diese habe ich im Auktionshaus schon diverse Male im Kombination mit dem Lenkrad gesehen. Sie ist wie damals üblich auf rotem Papier gedruckt, so dass sie sich nur schwerlich kopieren lässt!
Aber ich schließe mich der Meinung der Anderen an, dass das Nardi-Lenkrad nicht eingetragen werden muss, da es ohne Änderungen ab Werk im Cabrio verbaut wurde und auch eine originale Audi-Teilenummer trägt!
Gruß Kai
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Bei Bedarf, ich hab ne ABE dafür zu hause liegen!
Gruß
Ralph
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Hey, das ist ja echt super hier,
danke für die blitzeschnellen Antworten!
Wie ist das denn mit so einer ABE, die müsste doch eigentlich auch als Kopie gelten, oder?
Ich kann jetzt jedenfalls gut gerüstet mit Argumenten und Ausdruck beim TÜV vorsprechen.
Danke nochmals!
Brodnik.
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Hi!
Das es das Lenkrad so im Fahrzeug gegen hat und es auch eine entsprechende Teilenummer hat, braucht es auch nicht eingetragen werden. Ich würde dem Prüfer etwas husten. Wenn er keine Ahnung hat, dann gehört der nicht da hin.
Gruß,
Gerti
Endlich wieder ein Cab
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Schließe mich Gerti an.Schon die Nr.weist es als org Teil aus.Wenn er so drauf ist,muß er ja öfters debattieren,wenn ein Italiener rein kommt.Z.B.Alfa oder Fiat Spider
-ohne Worte-
Ich hoffe doch mal,Du wirst ihm kein Geld für die Nachuntersuchung geben.Er soll froh sein,das Du kein Wegegeld haben willst.......
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Sachen gibt`s *kopfschüttel*
noch dazu bei dem Baujahr und ohne Airbag, echt lächerlich!
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Das stimmt aber so wiederum auch nicht ganz. Nur weil es ne Audi-Teilenummer hat muss es nicht
zum Auto gehören. Von daher ist der Einwand des TÜVers schon berechtigt. Da es aber zu diesem
jenen Modell von Brodnik gehört ist ein Nachweis über eine ABE aber hinfällig. Also muss man lediglich
klar machen das das Teil zur Ausstattung des Fahrzeugs gehört. Da reicht ein einfacher Beleg vom
Freundlichen denke ich. Wenn man sich zum Beispiel bei späteren Cabriomodellen mit Airbag ein Nardi ohne
Airbag einbaut dann geht das nicht. (Hatte ich auch ne Zeit lang aber ohne TÜV. Den hätte ich wohl auch
nie bekommen)
sonnige Grüße
Torsten
6.Bickenrieder Schraubertage 2013