AHK Stützlast
#1
Hi,
brauche ja jetzt bald eine AHK fürs Cabrio da ich ja auch gerne mit dem Cabrio + Wohnwagen on Tour will...
nun die große frage:
Am liebsten wäre mir eine Abnehmbare kommt also nur Westfalia in betracht weil kein ausschnitt in der StoSta...
nun das Problem die Abnehmbare AHK hat nur 40Kg und die Starre 50kg Stützlast ... warum so wenig ?
Ein Ordentlicher Wohnwagen hat 75Kg Stützlast... gibt es da mittel und wege die zu erhöhen ?
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
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#2
Hi Thorben,

mit nem Wohnwagen kommen noch ganz andere Probleme auf dich zu, nämlich die begrenzte Anhängelast von 1000kg. Da kannst du nur relativ kleine Anhänger ziehen.
Wegen der Stützlast würde ich mir weniger Gedanken machen. Die kannst du doch variieren durch entsprechende Gewichtsverlagerung im Wohnwagen. Von daher ist
das doch kein Problem. Übrigens musst du auch bei der Westfalia die Heckschürze ein wenig ausschneiden, allerdings nur ganz unten, sodass es so gut wie nicht sichtbar
ist.
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#3
Das mit den 1000kg anhänge last ist vollkommen ok meine Mutter hat einen Auflauf gebremsten Wohnwagen der Zulässiges Gesamtgewicht 1000kg hat der meiner Meinung nach die perfekte Größe hat Schlaf platz für 4Personen. nur hat der auch 75kg Stützlast ok auf 60Kg bekomme ich den villeicht runter wenn ich die Wassertanks hinten vollmache und die vorne Leer aber das müsste so Umgetragen werden damit ich den Fahren darf...

Deswegen nur das Problem mit der Stützlast... Anhängelast ist ok! und Starre AHK kommt nicht in die Tütte ...
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

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#4
Aber die Stützlast kontrolliert doch keiner. Und außerdem kannst du die doch noch weiter verringern indem du eben noch Gepäck im Wohnwagenheck verstaust.
Der Wohnwagen bzw. das Auto braucht sowieso nur eine kleine Last auf der Kupplung. Es ist eh nicht so gut wenn die Last auf der Kupplung so groß ist. Wichtig ist
nur das das Fahrzeug an der Kupplung nicht angehoben wird. Das wäre gefährlich fürs Fahrverhalten, aber ich verstehe nicht warum es so schwierig sein sollte
die Stützlast noch weiter zu senken. Dem Wohnwagen ist das vollkommen egal. Die Stützlast ist bei der abnehmbaren AHK deshalb so gering weil der Verriegelungs-
mechanismus am Kugelkopfarm nur so ein schmales T-Stück ist. Das hätte man zwar massiver machen können aber nicht ohne die gesamte Baugruppe zu vergrößern
und wie gesagt es ist in meinen Augen ja auch nicht notwendig wenn man die Stützlast variieren kann. Aber abgesehen davon bin ich mit dem Teil in meiner Signatur
meinen gesamten Wohnungsumzug gefahren und da hab ich nie die Stützlast kontrolliert. Das kann man schon mal machen. Ich bin auch schon mal mit gut doppelter
Stützlast quer durch Deutschland unterwegs gewesen und da ist auch nichts passiert. Es geht hier lediglich um Dauerhaltbarkeit. Man sollte eben nicht tausende Kilometer
mit überhöhter Stützlast rum fahren um das Material nicht zu schwächen. Das dir der Träger am Heck ausreisst ist absolut unwahrscheinlich. Die Sorge kann ich dir
gleich nehmen, weil der Träger im Fahrzeuglängsträger verschraubt ist, zumindestens bei unseren neuen Modellen...
sonnige Grüße
Torsten

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6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#5
ja mir war nur ebend die frage aufgekommen weil die stützlast wird ja nicht umsonst angegeben weil 40 bis 75 kg sind sind immerhin 35kg die da drücken macht also schon druck auf die bindung klar wird der träger nicht ausreissen aber es war ebend der gedanke das die steckkupplung ebend am "schloß" bricht oder so....
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

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#6
Also da in Deutschland die Bauteilauslegung bei Maschinen und Anlagen immer mit mindestens doppelter Sicherheit gerechnet wird behaupte ich mal das du auch getrost mit doppelter
Stützlast rumfahren kannst. Ich habe nur nicht verstanden warum der Wohnwagen 75kg Stützlast braucht? Das ist doch nicht vorgeschrieben oder? Wäre ja unsinnig in meinen Augen.
Also wenn du das Teil anhängst dann stell ihn mit dem Stützrad oder genauer einer Stütze am Kugelkopf auf eine Waage und belade den Anhänger so das du wenigstens auf unter 50 kg
kommst und dann sollte alles i.O. sein.
sonnige Grüße
Torsten

[Bild: Siggi2.jpg]
6.Bickenrieder Schraubertage 2013
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#7
also es ist der fall das der wohnwagen mit 1000kg gesammtgewicht und 75kg angegeben ist in den Papieren und das die AHK mit 40kg stützlast und max zugkraft 1200kg angegeben ist wenn ich also kontroliert werde und das passt ja nicht das heisst es wird teuer...
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

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#8
Moin,

(14.04.2009, 17:58)Vibesy schrieb: ....wenn ich also kontroliert werde und das passt ja nicht das heisst es wird teuer...

aber nicht doch!

Fakt ist: Mit einer Stützlast von mindestens vier Prozent seines momentanen Gewichts muss der Anhänger auf die Kupplung des Zugwagens drücken.
Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen reichen jedoch 25 Kilogramm Stützlast aus.

Stell unter das Zugmaul des Anhängers ein Kantholz oder eine Stange und dann kannst Du mit einer Personenwaage die aktuelle Stützlast ermitteln. Von 25 bis 40 kg ist alles in Ordnung, ein bissel mehr ist auch nicht schlimm....

Gruß
Michael
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#9
ah ok also sehe ich das falsch mit dem 75kg stützlast wohnwagen ist an 40kg stütlast ahk verboten sondern es ist der fall, dass 40kg max stützlast an der ahk bedeuten das man diese max so belasten darf und die 75kg stützlast vom wohnwagen das max 75kg auf die kupplung drücken dürfen .... das aber beides zusammen gefahren werden darf...

dann ist ja alles paletti her mit der kupplung...!!!!
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben

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#10
Hallo,

ich habe hier mal eine interessante Seite für Dich: Anhängelasten

Obwohl ich mir nicht vorstellen kann mit dem ABK auch noch einen Wohnwagen zu ziehen.Nenene

Gruß micha
Audi Cabrio mit 50mm KAW Federn, Nuvolari Nachbau in 18 Zoll mit 225/35/18 Reifen
Alltagsauto Mercedes GLA (noch Ätschibätsch)
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