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(14.01.2010, 14:35)clusterix schrieb: 1.) Alltagsauto muß vorhanden sein!
2.) Das Fahrzeug muß mindestens 30 Jahere alt sein (bis zum 1.1.2007 waren das 20 Jahre)
3.) Zustand 2
4.) Wertgutachten über 4500 € (versicheurng fordert das fast überall)
5.) Selten oder von technischer Bedeutung (Kulturguterhaltung)
6.) Oft Übersehen - der 07er beantragende sollte ne blütenweisse Weste haben, sauberes polizeilisches Führungszeugnis und Punkteauszug - ich hatte damals ganze 3 Punkte (meine ersten und letzten bisher) und das wär mir fast noch zum Verhängnis geworden...
7.) Restriktionen sind heftig, es ist ja keine eigentliche Zulassung - Fahrtenbuch usw..
aber man hat ja ein Alltagsauto
8.) einige Versicherungen verlangen mind. 2 meine sogar drei Fahrzeuge (hist. Sammlung)
Wie geschrieben - überall anders! Zustand 2 und über 4.500 € sind eher Sonderregeln...
Grüße,
Bastian
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(14.01.2010, 15:07)Ralph schrieb: (14.01.2010, 14:39)Shamus schrieb: (14.01.2010, 14:25)C.A.B. schrieb: Aber bei einer H Zulassung Mus er doch original sein , oder nicht? Zeitgenössisches Zubehör wird akzeptiert.
Hi,
würde ja bedeuten das meine Rieger-Anbauten auch gelten würde, da es sie im Produktionszeitraum des Cabrios zu kaufen gab?!?
Ermessenssache des Prüfers
Auf jeden Fall ist es sehr gut wenn du das mit Prospekten, Berichte, Fotos aus der Zeit belegen kannst...Ohne wirste
Grüsse von ClusteriX
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meiner ist erstzulassung 01.03.1994 und hat die Nummer 0144
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@ 20 VTCabrio:
@ Clusterix: Ja, aber selbst wenn ich das könnte, spätetsens beim 5-Loch-Umbau werde ich beim Prüfer unten durch sein!
Gruß
Ralph
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Hey,
ich hab da auch nicht mehr zubieten als 1/93. Ja meiner darf nächstes Jahr mitm Führerschein anfangen
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(15.01.2010, 09:08)Ralph schrieb: Ja, aber selbst wenn ich das könnte, spätetsens beim 5-Loch-Umbau werde ich beim Prüfer unten durch sein!
Hi,
nach den jetzigen Bestimmungen keine Chance.
Aber wenn dein Cab 30 Jahre alt wird, wer weiß was dann ist....
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Naja die Oldies in aller Ehre aber ich finde das Cab hat dafür noch viel Zeit -> So wirklich ein Oldtimer ist es noch nicht, das sollten bitte auch nur die Wagen besitzen dürfen die eben wirklich "Old" sind
Ein wunderbaren Beispiel wäre für mich als Beispiel Shamus mit seinem Coupe Bj 71 zu bringen -> das ist ein Oldie und für diese Wagen sollte man auch vergünstigungen vergeben.
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@Realdeal
Absolut meine Meinung
Ein in den 60er , 70er , und anfnag der 80er Jahre gebauter Wagen wurde produktionsbedingt nicht so alt und damit sind Fahrzeuge die 30 Jahre und älter werden eine Seltenheit und haben ihr H-Kennzeichen redlich verdient. Der größe Feind war bei diesen Autos immer der Rost.
Aber einen vollverzinkten Wagen in den Oldtimerstatus zu retten ist nun wirklich keine Kunst. Glaubt mir, es wird sich da noch sehr viel ändern und es wird noch viel strenger werden...
Gruß aus dem Siegerland
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(15.01.2010, 21:03)Maikscab schrieb: Aber einen vollverzinkten Wagen in den Oldtimerstatus zu retten ist nun wirklich keine Kunst. Glaubt mir, es wird sich da noch sehr viel ändern und es wird noch viel strenger werden...
Hi,
was nützt die Vollverzinkung, wenn es keine Ersatzteile mehr gibt?
Gruß aus dem schönen Weserbergland,
kAlle
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Ja, aber grad du als Altaudibsitzer kämpfst doch auch seit Jahren um E-Teile und müsstest doch wissen: Wenn man wirklich was sucht, bekommt man es auch, zwar nicht sofort aber es geht alles. Für meinen ex Audi (Typ 81) hab ich jedenfalls alles bekommen was ich brauchte - und der wird nächstes Jahr 30.
Gruß aus dem Siegerland
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