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(24.05.2010, 21:48)Cabriofreak schrieb: Wird das nicht von der Haftpflicht übernommen von der Kfz-versicherung da es sich um Vandalismus handelt?
@ Cabriofreak
Die Haftpflichtversicherung tritt immer nur für Schäden ein, die Du jemand anders zufügst.
Gruss aus Nordwest!
Peter
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Hallo Matthias,
erstmal sorry für deinen Schaden!
Weißt du wie der Diebstahl stattgefunden hat?
Er wird ja kaum durch den Schlitz das Radio herausgezogen haben - hat er die Tür von innen geöffnet?
semu
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N´Abend,
könnte man nicht über KV (natürlich von OOOO) abrechnen und beim Sattler machen lassen, oder ist die Gefahr eines wirtschaftl. TS zu groß? Legal wäre es allemal. Da kannst Du Dir sogar noch ein paar Teile vergolden lassen, so vom Rest der Kohle.
n8
Max
Grüße @us M@nnheim
M@x
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kleine Frage am Rande, wenn das die TK bezahlt erhöhen sich dann die Prozente?
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Nein, ich glaube nicht, ansonsten würdest ja auch immer hoch gehen wenn deine TK die Scheibe bezahlt.
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(29.05.2010, 22:48)KMXMAN09! schrieb: kleine Frage am Rande, wenn das die TK bezahlt erhöhen sich dann die Prozente?
Servus,
nein bei einem Teilkaskoschaden erhöht sich nicht die Versicherungsprämie. Nur bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden wirst du "zurückgestuft".
Gruß Michael
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Hallo,
das kann man mit einem, sogenannten, Rabattretter verhindern. Geht, soweit ich weis, ab SF4
Gruß
Ralf
(30.05.2010, 09:19)michael1 schrieb: Nur bei einem Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden wirst du "zurückgestuft".
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So ein Ärger wegen so einem "Billigradio", echt traurig sowas
der mit der ADR-Wundertüte...
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01.06.2010, 20:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2010, 20:17 von MatthiasP01.)
So habe jetzt das Gutachten der Versicherung hier liegen. Ist ein Reparaturschaden.
Restwertgebot 2210€
Wiederbeschaffungswert (MWST nicht ausweisbar) 6900€
Reparaturkosten OHNE MWST 4015€
Reparaturkosten MIT MWST 4778€
Selbstbeteiligung 150€
Kann mir bitte jemand erklären wieviel ich jetzt kriege bzw. welche möglichkeiten es gibt?
Will die sache jetzt einfach nur abschließen ohne der doofe zu sein am ende.
Mfg Matthias P.
Habe jetzt folgenden Text gefunden:
Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, kommt folgende Schadenabrechnung zum Zuge:
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und gegebenfalls einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
????
Sorry aber ich steh grad voll auf dem schlauch.
EDIT: Restwert ist incl MWST
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(01.06.2010, 20:05)MatthiasP01 schrieb: So habe jetzt das Gutachten der Versicherung hier liegen. Ist ein Reparaturschaden.
Reparaturkosten MIT MWST 4778€
Wie bitte ? Dafür gibt's ja 3 neue Verdecke....also mindestens......was steckt denn da noch alles an Reparaturkosten drin ?
Gruß
Uwe
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