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Sorry wenn ich das versuche zu beantworten.
Ist IMHO nicht erlaubt. Da Nebelscheinwerfer nur bei Nebel oder sehr schlechten Witterungsverhältnissen (starker Regen,etc.) eingesetzt werden dürfen. Und dann auch nur in Verbindung mit den Hauptscheinwerfern und auch nur ausserorts
Allerdings gibt es sogenanntes Tagfahrlicht das optisch aussieht wie Nebelscheinwerfer aber das jederzeit angeschaltet sein darf.
Gruß, Patrick
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Servus,
bei uns gibt da der Gesetzgeber vor
... bei Regen, Nebel, Schneefall und schlechter Sicht bzw. unübersichtlichen Straßen....
sonst wie schon Breaker geschrieben hat.
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Hmm, wahrscheinlich leuchtet das nicht so hell wie die Nebler.
Und da in manchen Ländern eingeschaltetes Licht bei Tag auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde es wohl eingeführt um die Hauptscheinwerfer zu "schonen"
Alternative: Standlicht in die Nebler bauen... Allerdings ist das dann Gruppe N
Gruß, Patrick
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Also Basti.... B)
Bei Sichtweiten unter 80 m (starker Regen, Schneefall, Nebel) dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Diese sind nur i. V. m. Standlicht oder Abblendlicht/ Fernlicht zu fahren. Viele machen bei starkem Nebel das Abblendlicht aus, da es mit Standlicht und nur Nebelscheinwerfern von der Sicht besser ist.
Bei taghellem Wetter oder Dunkelheit von Sichtweiten über 80m kostet das Benutzen von Neblern 10 EURO.
Tagfahrleuchten... müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschalten werden. Diese dürfen auch ohne Begrenzungsleuchte (also Standlicht) einschaltbar sein.
Sie dürfen am Tag bei Sichtbedingungen, die das Einschalten der vorgeschr. Scheinwerfer (Abblendlicht) nicht erfordern, benutzt werden!
Anbauhöhe: min. 250 mm über der Fahrbahn, max. 1500 mm
Zwischen beiden Leuchten müssen min. 600 mm Platz sein (min. 400 mm bei einer Gesamtbreite des Kfz unter 1300 mm)
@ Breaker
Die LED- Standlichter die in dem Cab verbaut sind, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zulässig!
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Na das ist doch mal fachmännisch aufgeklärt.
Und die LEDs sind schon gegen weiße Birnchen ausgetauscht.
Wie ist das eigentlich? Wieviel "Lichtquellen" darf ein Auto an der Front haben?
Gruß, Patrick
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Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 13:13:50
Wie ist das eigentlich? Wieviel "Lichtquellen" darf ein Auto an der Front haben?
Man kann ja heut zu Tage allen möglichem "Mist" anbauen....
Aber möglich sind an der Front z.B.:
- 2x Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
- 2x Standlicht (Begrenzungsleuchten)
- 2x Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
- 2x Nebelscheinwerfer
- 2x Umrissleuchten (seitlich am Fzg montiert)
- 2x Tagfahrleuchten
D.h. aber nicht, dass man alle gleichzeitig leuchten lassen darf...
So... ich muss zum Dienst....
Tschööö :blues:
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Zitat:Originally posted by Bastel1977@8 February 2005, 14:37:23
Da halten sich bei mir in der Umgebung irgendwie ganz wenig dran... Da könnte man mal richtig Kohle abzocken
Naja... "richtig Kohle" sind halt keine 10 EURO Nebler- Verstöße
Aber wenn wir Zeit haben, dürfen die auch etwas Geld loswerden.
Meistens fahren diese "Proll"- Karren (ich darf das jetzt mal so nennen) ja mit den Neblers rum und da finden wir dann schon noch so ein paar andere Sachen
... da gehen jedoch die 10 EUR für die Nebler in der Anzeige unter...
Es freut mich, die erste Frage in dieser Rubrik zufriedenstellend beantwortet zu haben und hoffe auf ein weiteres gutes Gelingen.
Bei Zeiten werde ich noch einen Link für den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog online stellen und vielleicht noch ein paar hilfreiche Tipps zum Thema: "Erst selber schlau machen, DANN fragen."
(da in der FAQ ja noch nicht allzu viel davon vorhanden ist)
Gruß, Skorpi :blues:
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