Standlicht und Nebelscheinwerfer erlaubt?
#11
Hi Skorpi
wie sieht´s mit den RS2/ Porsche Neblern aus???
Die haben doch im Nebelscheinwerfer ein intrigiertes Standlicht, sind die erlaubt wenn man die oberen Standlichter abklemmt?

Gruß Andreas
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#12
JA!!!
Es dürfen, wie du es schon richtig sagst, nur 2 Standlichter leuchten!

Gruß!
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#13
...danke Skorpi Rolleyes Rolleyes Rolleyes

Wird bestimmt ein krasses Forum Respekt
Bei uns auf dem Lande haben die Grün/Weißen Ja Massa , nicht so die Ahnung von umbauten an Autos Lupe ,kann man denen vielleicht noch was lehren Pro

Gruß Andreas
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#14
Noch ne andere Frage:

Wie schaut es mit gelben Standlichtern aus? Die sind ja IMHO auch nicht erlaubt.

Ich bin in letzter Zeit öfters in Stuttgart-Vahingen (thx to durdom).. Da ist ja ein Stützpunkt der United States Army und es fahren ziemlich viel Karren (auch Deutsche Fabrikate) mit orangem Standlicht rum.

Wieso dürfen die das und wir nicht?

Und wie hoch sieht die Strafe bei einem solchem "Vergehen" aus?



P.S: Super von dir, Skorpi..das du uns hier "support" gibst Zwinker
Gruß, Patrick


Audi A5 Coupé 3.0 TDI quattro, phantomschwarz perleffekt
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#15
@ Breaker

vielleicht sind auch die deutschen Fabrikate aus den Staaten mitgebracht und die dortigen Zulassungsbestimmungen lassen das zu ?

@ All

Skorpi sprach von Verlinkung: Eine imho ganz gute Seite zum Thema Recht im Verkehr ist www.verkehrsportal.de -auch dort mit Forum

Grüße

Uwe
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#16
Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 18:57:47
Wie schaut es mit gelben Standlichtern aus? Die sind ja IMHO auch nicht erlaubt.

Und wie hoch sieht die Strafe bei einem solchem "Vergehen" aus?
1) gelbes Dauerlicht ist an der Front verboten (Grundsatz: ein Fzg hat nach vorne hin weiß zu leuchten)
Evtl. gibt es Außnahmen für US Import/ Baujahr vor 19??/ etc.
Müsste ich erstmal genauer nachschauen....

Es gibt viele, die in ihren orangenen orig. Blinker eine zweite Birne einbauen (Standlichtbirne) und diese als "Standlicht" leuchten lassen.
Fakt ist: Ein Standlicht hat immer weiß zu sein!

2) es gibt verschiende Regelsätze:
- 10 EUR Verwarngeld
- 20 EUR Verwarngeld
- 50 EUR + 3 Punkte Bußgeld

Wenn vor Ort eine Gefährdung begründet werden kann, ist es ein Erlöschen der BE (50 EUR 3 Punkte). Wenn man es nicht so drastisch sieht, ist halt ein Verwarngeld vorgesehen. Ist dann teilweise Ermessensspielraum des Beamten B)
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#17
hmmmmmmmmmmm....
erstmal....kaum da,schon reichlich zu tun.. Ich lach mich wech ,gell,skorpi.. Zwinker und schwupp...
da weite ich die frage nochmals aus...bzgl. standlichtern...

aussage vom tüv..:
"es dürfen 4!!standlichter(weiss)an der front verbaut sein,solange die sw dafür vorgesehen sind bzw. eine prüfnr. auf diesen haben..."

so war die auskunft,also hab ich alle 4 standlichter angeschlossen....
war ja lt. tüv nord erlaubt...oder ist!

nun war der wagen beim letzten tüv(nov. 2003) und da bemängelte der dekra-mann das.... Is dat wirklich so?
ja watt denn nun???
bisherige kontrollen bei euren kollegen stellten sich nie als problem dar..,ganz im gegenteil...eher wurde es ne plauderei über modifikationen am cabrio... Ich lach mich wech ,nicht das diese gesucht hätten,nein,eher interesse,wie umgesetzt...
somit verstehe ich hier garnix mehr...und hab dadurch auch seit je her,alle 4 standlichter am "leuchten"...
gruss,holli
Killed by Fire..RIP
Fünf Töpfe, roter Deckel,rest Grau..--->Mehr Infos unter CAR
Leider keine LEDs im Vorrat UND TT-Adapter seit 2006 nicht mehr!, daher bitte keine Anfragen mehr! Dickes SORRY! 
[Bild: r5euncp9.jpg]
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#18
@ Holli

Ihr rennt mir hier ja voll die Bude ein..... schwuuuuuuupp, wo bisse Big Grin Ich lach mich wech Ich lach mich wech

Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.

Das verstehe ich so, dass wenn du die Standlichter direkt im Hauptscheinwerfer sitzen hast (wie z.B. VW Golf 1 und 2) und diese durch das Abblendlicht "übertönt" werden, es dann zulässig ist.

Bei unseren Cabs sitzen die Standlichter ja neben den Scheinwerfern und würden somit mit zwei weiteren Standlichtbirnen (wie z.B. im RS2 Nebler) 4-fach leuchten!
Das ist unzulässig!
Es dürfen also insgesamt 4 Standlichtbirnen vorhanden sein, jedoch darf man bei Abblendlicht nur 2 davon sehen!
NUR mit Standlicht rumfahren ist ja auch nicht zulässig, so dass man immer nur 2 Standlichter im Betrieb sehen darf!

Sonst kommen auf einem ja 8 Lichter Das ja man doof zugefahren (4 Standlicht, 2 Abblendlicht, 2 Nebler)...

ZUSATZ: die 2 ringförmigen Lichtleisten nebeneinander hinter der Abdeckscheibe (BMW) werden als eine Begrenzungsleuchte angesehen!!!


Zitat:bisherige kontrollen bei euren kollegen stellten sich nie als problem dar..,ganz im gegenteil...eher wurde es ne plauderei über modifikationen am cabrio

Ich muss zugeben, dass ein Großteil der Kollegen im Wach- und Wechseldienst sich nicht mit der Materie so richtig befassen, sondern nur "abgefahrene Reifen" und "abgelaufener TÜV" erkennen. Ich war (ungelogen) der einzige auf meinen letzten beiden Dienstgruppen, der sich mit sowas beschäftigt hatte/ und auskannte.
Jetzt beim Zentralen Verkehrsdienst (seit 4 Monaten) sieht das ganz anders aus...
Da lerne ich noch von den anderen Big Grin B)

Ich hoffe deine Fragen beantwortet zu haben Rolleyes B)

Skorpi :blues:
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#19
Zitat:Originally posted by Skorpi@9 February 2005, 11:35:21
Also, in 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO §51 steht, dass 2 max. 4 (jedoch davon zwei in Scheinwerfern) zulässig sind.
kannst du evtl. einen link auf diesen Auszug schicken oder das dok. einscannen. würd das nämlich ganz gerne imer dabei haben, damit ich die 4 lämpchen wie holli anlassen darf Da gebe ich erst richtig Gas!
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#20
@ reiserchen

Nicht richtig gelesen? <_<
Am Cab ist es unzulässig, da bei Abblendlicht 4 Standlichter leuchten würden!!!

Kann dir einen Link von der Dekra geben, wo man sich das ausdrucken kann (87 Seiten!!!) bzw. als PDF Datei zum Downloaden (ganz unten auf der HP)!
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