02.11.2012, 23:58
Ich hab mir ja ein Cab aus der Schweiz geholt.. ein Tolles Gerät.. Bilder folgen.. hatte aber noch keine Zeit. Warum? Weil es so leicht begann, und nun das Theater:
Nach dem ich 4 mal beim Zoll gefragt habe, und die gleiche AW bekommen hatte, habe ichs gemacht wie mir geraten.. mit dem Ergebnis, gleich zwei Straftaten gemacht zu haben..
1. Müsste ich KFZ Steuer für den Weg von der Grenze bis hier her zahlen.. (?!)
2. ich habe dem Zoll "Zollgut" vorenthalten (indem ich über die Grenze bis nach hause gfahren bin...
Dabei habe ich es exakt so gemacht, wie besprochen! Aber das hat man dann freundlicher weise nicht weiter bachtet..
Schlimmer ist, das ich den Eimer nicht importiert bekomme.. im Moment.. eine Kurze Übersicht:
-Unbedenklichkeitsbescheinung (wurde nie erwähnt)
-COC (bekomt man bei Audi)
-TÜV
-Fahrzeugausweiss (Schweizer Brief)
-EUR1 Papier (im Herkunftsland (Schweiz))
-son Wisch von der Europäischen Gemeinschaft, steht leider kein Name drauf,
-Lieferanten nachweiss
-Kaufvertrag
-Ausfuhrkennzeichen
Mir wurde gesagt, EUR1 Papier, und der Fahrzeugausweis reicht, alles andere machen wir hier.
Ich habe mehrfach gefragt logischweise. Habe auch gefragt ob ich in der Schweiz was erledigen muss.. nein, nur den EUR1 geben lassen und ab dafür...
Tatsache ist:
1. EUR1
Das EUR1 Schreiben muss beim Verkäufer ausgefüllt werden, in meinem Fall die Schweiz. Also muss der VK und der Schweizer Zoll dieses Papier ausfüllen, damit man es beim deutschen Zoll vorlegen kann, damit man keinen Zoll zahlen muss.
2. Lieferrantennachweis
Kommt (in meinem Fall von der AMAG) und sagt aus, das Audi das Auto aus Deutschland in die Schweiz geliefert hat.
3. COC
COC bekommt man mit der FIN bei Audi.. Ich nicht, da mein Schweizer die EG Betriebserlaubnis nicht besitzt, warum weiss niemand, bzw, es kann mir keiner sagen, Im PC erscheint nur "COC nicht möglich, EG Erlaubnis muss durch den TÜV geprüft werden. in meinem Fall vermute ich das die fehlende LWR die fehlende EG ABE begründet, ab 91 war sie in D Pflicht, das Cab ist von 95.
4. TÜV
Mit dem Schweizer Fahrzeugausweiss versucht mein TÜV prüfer ne Vollabnahme auf die Beine zu stellen, inkl EURO2 Einstufung.. ich werde Berichten
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ich bin noch nicht im Bilde, wer die ausfüllen muss
6. Wisch der Europäischen Gemeinschaft
Wird vom "deutschen Spediteur" an der Grenze ausgefüllt. bin auch hie rnoch nicht ganz klar was das genau bedeutet. Bin dran
7. Kaufvertrag
Klar, der darf nicht fehlen, es sollte aber ein geringer, realistischer Preis drin stehen. Diese Summe wird mit 19% MWST belegt und die sind zu entrichten.
8. Ausfuhrkennzeichen
Sind in der Schweiz undablässig!! Kurzzeitkennzeichen sind zwar aus Deutscher Sicht Erlaubt und kein Prob, halten die Schweizer euch an, gibts ne Satte Strafe!! Also Ausfuhrkennzeichen der Schweiz nehmen. Diese Gelten Länger, Versicherung ist inkl. ca 90€ ab dem 15. eines Monats, ca 190€ ab dem 1/14. eines Monats bis zum Ende. Achtung, In D wird KFZ Steuer fällig. Genau genommen begeht man Steuerhinterzieheung, da man als Deutscher auf Schweizer Nummer keine KFZ Steuer zahlt.
An Kosten fallen an (Stand 2.11.2012):
19% (MWST) auf den im Kaufvertrag aufgeführten Preis
10% Zoll, die man bei Vorlage aller Papiere jedoch wieder bekommt
KFZ Steuer Ab einfuhr in D
Das EUR1 Schreiben kostet ca 40€ in der Schweiz
Ausfuhrkennzeichen der Schweiz, können am 1. eine Monats gelöst werden, kosten ca 190€, gelten bis zum letzten Tag des Monats, wird am 15. des Monats gelöst, halber Preis.
Das wars erstmal was ich berichten kann....
Watt ne Kacke!!!!!!!!!!!
Nach dem ich 4 mal beim Zoll gefragt habe, und die gleiche AW bekommen hatte, habe ichs gemacht wie mir geraten.. mit dem Ergebnis, gleich zwei Straftaten gemacht zu haben..
1. Müsste ich KFZ Steuer für den Weg von der Grenze bis hier her zahlen.. (?!)
2. ich habe dem Zoll "Zollgut" vorenthalten (indem ich über die Grenze bis nach hause gfahren bin...
Dabei habe ich es exakt so gemacht, wie besprochen! Aber das hat man dann freundlicher weise nicht weiter bachtet..
Schlimmer ist, das ich den Eimer nicht importiert bekomme.. im Moment.. eine Kurze Übersicht:
-Unbedenklichkeitsbescheinung (wurde nie erwähnt)
-COC (bekomt man bei Audi)
-TÜV
-Fahrzeugausweiss (Schweizer Brief)
-EUR1 Papier (im Herkunftsland (Schweiz))
-son Wisch von der Europäischen Gemeinschaft, steht leider kein Name drauf,
-Lieferanten nachweiss
-Kaufvertrag
-Ausfuhrkennzeichen
Mir wurde gesagt, EUR1 Papier, und der Fahrzeugausweis reicht, alles andere machen wir hier.
Ich habe mehrfach gefragt logischweise. Habe auch gefragt ob ich in der Schweiz was erledigen muss.. nein, nur den EUR1 geben lassen und ab dafür...
Tatsache ist:
1. EUR1
Das EUR1 Schreiben muss beim Verkäufer ausgefüllt werden, in meinem Fall die Schweiz. Also muss der VK und der Schweizer Zoll dieses Papier ausfüllen, damit man es beim deutschen Zoll vorlegen kann, damit man keinen Zoll zahlen muss.
2. Lieferrantennachweis
Kommt (in meinem Fall von der AMAG) und sagt aus, das Audi das Auto aus Deutschland in die Schweiz geliefert hat.
3. COC
COC bekommt man mit der FIN bei Audi.. Ich nicht, da mein Schweizer die EG Betriebserlaubnis nicht besitzt, warum weiss niemand, bzw, es kann mir keiner sagen, Im PC erscheint nur "COC nicht möglich, EG Erlaubnis muss durch den TÜV geprüft werden. in meinem Fall vermute ich das die fehlende LWR die fehlende EG ABE begründet, ab 91 war sie in D Pflicht, das Cab ist von 95.
4. TÜV
Mit dem Schweizer Fahrzeugausweiss versucht mein TÜV prüfer ne Vollabnahme auf die Beine zu stellen, inkl EURO2 Einstufung.. ich werde Berichten
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ich bin noch nicht im Bilde, wer die ausfüllen muss
6. Wisch der Europäischen Gemeinschaft
Wird vom "deutschen Spediteur" an der Grenze ausgefüllt. bin auch hie rnoch nicht ganz klar was das genau bedeutet. Bin dran
7. Kaufvertrag
Klar, der darf nicht fehlen, es sollte aber ein geringer, realistischer Preis drin stehen. Diese Summe wird mit 19% MWST belegt und die sind zu entrichten.
8. Ausfuhrkennzeichen
Sind in der Schweiz undablässig!! Kurzzeitkennzeichen sind zwar aus Deutscher Sicht Erlaubt und kein Prob, halten die Schweizer euch an, gibts ne Satte Strafe!! Also Ausfuhrkennzeichen der Schweiz nehmen. Diese Gelten Länger, Versicherung ist inkl. ca 90€ ab dem 15. eines Monats, ca 190€ ab dem 1/14. eines Monats bis zum Ende. Achtung, In D wird KFZ Steuer fällig. Genau genommen begeht man Steuerhinterzieheung, da man als Deutscher auf Schweizer Nummer keine KFZ Steuer zahlt.
An Kosten fallen an (Stand 2.11.2012):
19% (MWST) auf den im Kaufvertrag aufgeführten Preis
10% Zoll, die man bei Vorlage aller Papiere jedoch wieder bekommt
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Ausfuhrkennzeichen der Schweiz, können am 1. eine Monats gelöst werden, kosten ca 190€, gelten bis zum letzten Tag des Monats, wird am 15. des Monats gelöst, halber Preis.
Das wars erstmal was ich berichten kann....
Watt ne Kacke!!!!!!!!!!!
MFG Rainer
Audi S6 Plus Avant 96" Q1 4,2 *Checker-Plus* (-> Tube) Vulkanschwarz
Audi S6 Plus Avant 96“ Q1 4,2 *Der Schwede* Vulkanschwarz
Audi 80 Quattro Typ 85 "C" 84" *Sparquattro* Oceanicblau
Audi 90 Quattro Typ 85 87“ *Franzose* Steingrau
Audi Cabriolet 1,8 Typ89 98“ LPG brillant schwarz
Ducati Diavel 1198 15“
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