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Tach zusammen,
nachdem der Traditionsshop leergekauft war, bin ich bei vwauditiedtke in ebay doch noch fündig geworden. Vier neue Felgen zu je 180,- versandkostenfrei geliefert bekommen.
Jetzt gehts ans Eintragen. Bin auf die Aussagen des TÜVer gespannt. Und auf die Kosten.
VG
Ralf
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26.06.2015, 13:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.06.2015, 15:44 von Alex77.)
(26.06.2015, 12:06)Saxe schrieb: Tach zusammen,
nachdem der Traditionsshop leergekauft war, bin ich bei vwauditiedtke in ebay doch noch fündig geworden. Vier neue Felgen zu je 180,- versandkostenfrei geliefert bekommen.
Jetzt gehts ans Eintragen. Bin auf die Aussagen des TÜVer gespannt. Und auf die Kosten.
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Ralf
Die Letzten 2 Sätze hat er der Audi Händler dann für 780 Euro verkauft.
Gru? Alex
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(26.06.2015, 13:49)Alex77 schrieb: Die Letzten 2 Sätze hat er der Audi Händler dann 780 Euro verkauft.
Gru? Alex
Wie jetzt?
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Und noch etwas: Es heißt Audi Cabriolet. Ohne 80.
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Hola,
versuchen Licht ich zu bringen in dunkle Seite des Satzes:
Nachdem ich in ebay bei vwauditiedtke einen Satz Felgen geschossen hatte, waren noch zwei Sätze verfügbar. Anscheinend wurden die dann den Gesetzen der freien Marktwirtschaft folgend von 720,- auf 780,- Euro hochgesetzt und zu diesem Preis verkauft.
Solong
Ralf
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Hallo Ralf,
ist sicherlich schonmal diskutiert wurden, aber eingetragen werden müssen diese Felgen nicht, weil diese ein Freigabe von Audi für unter anderem unser Modell haben.
Ist also vergeudete Liebesmüh.
Ein Cabrio, welches damit ausgeliefert wurde, hat diese auch nicht eingetragen.
Gruß Markus
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Moin,
mal ´ne dumme Frage zwischendurch .
Ist dann , wenn die Felgen ab Werk verbaut waren , auch das 17" Zoll Fahrwerk verbaut ?
Und wodurch unterscheidet es sich gegenüber des "normalen" ?
Auszug Preisliste 01.04.98:
4 Aluminium-Gußräder 7 J x17 im 10 Speichen-Design mit Reifen 225/45 ZR 17 und 17" - Fahrwerk 1.170,-DM
Gruß aus OWL
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Das Federverhalten und die Eigendämpfung durch die 225/45R17 Reifen ist geringer, als wenn du eine 225/55R16 fährst.
Wenn du ein optimales Fahrwerk haben möchtest, muss du die Dämpfung darauf anpassen..
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(26.06.2015, 17:44)CabrioMarkus schrieb: Hallo Ralf,
ist sicherlich schonmal diskutiert wurden, aber eingetragen werden müssen diese Felgen nicht, weil diese ein Freigabe von Audi für unter anderem unser Modell haben.
Ist also vergeudete Liebesmüh.
Ein Cabrio, welches damit ausgeliefert wurde, hat diese auch nicht eingetragen.
Gruß Markus
Moin Markus, moin alle,
in den Diskussionen gibts unterschiedliche Aussagen, ob eintragen oder nicht oder ob eintragen nur, wenn sie original nicht drauf waren usw. Und erfahrungsgmäß sind alle TÜV-Prüfer gleich, manche gleicher. Also bin ich vorab zum TÜV gelaufen und habe nachgefragt. Der hat in seinen schlauen Rechner geschaut und Felgen nur bis 16 Zoll und Reifen nur bis 205 gefunden. Ein befreundeter Mensch, der ebenfalls beim TÜV arbeitet, hat das bestätigt, 17 Zoller sind beim TÜV nicht gelistet.
Erste Aussage des Prüfers: Eintragung ohne Teilegutachten ca. 280 Euro. H-Kennzeichen dann aber später nicht möglich. Ich hab ihm was von zeitgenössischem Zubehör erzählt. Seine Worte:"Dann besorgen Sie sich das Teilegutachten aus der Bauzeit. Eintragung kostet dann ca. 80 Euro."
Ich hab mir das Teilegutachten aus den FAQ ausgedruckt, die Scanqualität ist allerdings etwas niedrig. Außerdem hab ich mir die originale Preisliste und ein originales Prospekt aus 1998 bei ebay geschossen, in denen ist die Felge enthalten (für den Nachweis des zeitgenössischen Zubehörs, vielleicht will ich später mal ein H-Kennzeichen dranschrauben, außerdem sammel ich alles, was mit meinem Cabriomodell zu tun hat und hatte). Im Moment warte ich auf eine Antwort von der Kundenbetreuung von Audi, dort habe ich ein originales Teilegutachten sowie ein Traglastgutachten angefragt.
Wenn die Antwort da ist, laufe ich wieder zum TÜV und werde berichten.
Bis dahin
Viele Grüße
Ralf
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27.06.2015, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2015, 14:01 von Kai.)
Hallo,
bisher ist zu den 7x17-Boleros in 4x108 nur eine Traglastbescheinigung von Audi aufgetaucht oder vorhanden. Da es sie "nur" als Sonderausstattung gab, wurde seitens Audi auf ein Teilgutachten verzichtet.
Anders sieht es bei der 8x17er-Variante in 4x108 aus. Diese Felgen waren ca. 1992/1993 über das Audi-Zubehörprogramm nachträglich bestellbar und daher existiert auch ein Teilegutachten.
Wenn es noch die alten KFZ-Papiere geben würde, wäre ich der festen Ansicht, dass man die Felgen eintragen muss (auch die 7x17-Variante). Nur weil es die Felge an anderen (und vielfach auch späteren Cabriolets des Typ89) gegeben hat, heißt das noch lange nicht, dass ich sie an allen Modellen der Reihe fahren darf. Auch bedenkt bitte, dass die Cabrios mit Boleros ab Werk immer auch über das sogenannte 17"-Fahrwerk verfügen.
Allerdings mit den neuen KFZ-Papieren kann man (oder auch die Kontrolleure von TÜV oder Polizei) gerade bei Rad-/Reifenkombinationen kaum noch etwas aus den Papieren lesen. Ich würde mir auch wenige Sorgen um Kontrollen etc machen. Was ist aber, wenn man mal einen Unfall versursacht und irgendein findiger Gutachter bescheinigt dem Unfallgegner (oder auch meiner Versicherung), dass die Felgen nicht eingetragen waren?
Ich persönlich würde daher die Felgen eintragen lassen (mittels Tragfähigkeitsbescheinigung).
Gruß Kai
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Hallo Kai,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, bei meinen Cab´s und auch dem Coupe aufgrund des Baujahr und der Motorleistung hätten die Boleros eingetragen werden müssen - alte Fahrzeugpapiere. Aber auch bei den neuen müsste man diese bei meinen Fahrzeugen eintragen lassen, da diese Felgen nicht zu meinen Fahrzeug ABE/KBA Typen gehörten. Wenn man die ELSA Daten komplett hat und versteht was dort steht und nicht nach persönlichen Vorstellung interpretiert, ist es ganz klar.
Da die Felge aber für den Typ geeignet ist und aus der Verwendung kein Risiko hervor geht, ist bei einer nicht vorhandenen Eintragung und einem Unfall kein Risiko vorhanden in die Haftung zu kommen. Eine Haftung wäre nur gegeben wenn der Unfall auf die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination zurück zu führen wäre - dieses habe ich mit einigen TÜV-Ing. schon vor Jahren besprochen.
Früher hast Du auch ein richtig dickes Bussgeld bekommen, selbst dann wenn die Felgen oder andere Teile Eintragungsfähig waren, heute bekommt man einen Mängelbericht und ein geringes Ordnungsgeld - Dank EU wurde da sehr vieles harmloser als früher.
Gruss Ralf
Unseren herzlichsten Dank an alle, die uns diese wundervolle, unvergessliche Hochzeit und Hochzeitsreise in dieser sehr exklusiven Art ermöglicht haben.
Eine geschenkte, freudige Erinnerung, die so sehr von Herzen kommt, kann man nicht kaufen - deshalb ist sie für uns das wertvollste Hochzeitsgeschenk.
Ina + Ralf 01.06.2012
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