Hallo Jörg,
vielen Dank für den Hinweis!
Ich habe gleich mal einen Satz bestellt, obwohl meine Diva erst noch aufgehübscht werden muss, bevor sie auf die Strasse darf.
Der Preis ist wirklich fair. Bei anderen Shops (VAG und Teilehändler) gibt es die "Originalen" auch noch, aber die rufen 365 EUR bzw. 407 EUR pro Stück auf.
Nur ist bei meinem Bestellprozeß was schiefgelaufen. Ich soll aber nicht noch einmal bestellen, sondern mich an den Support wenden. Aber in der Bestellhistorie stehen sie schon mal drinnen mit dem Vermerk "
Bezahlprozess gestartet". Sollte also laufen - hoffe ich. Der Support hat sich noch nicht gemeldet.
Zum Thema zulässig, eintragen oder nicht mal nachfolgende Hinweise:
Im AUDI-Reifenratgeber (offizielles Dokument der AUDI-AG für Werkstätten) tauchen die 17-Zöller in der Übersicht bei den Modelljahren 1992 bis 1995 mit den Motoren 2,0/85 kW, 2,3/98 kW, 2,6/110 kW und 2,8/128 kW (
Typ 89 VIN 8G.NA(N) 000 001 - 8G.SA(N) 999 999 ABE E251/1) überhaupt nicht auf.
Beim Modelljahr 1996 mit den Motoren 1,9TDI/66 kW, 2,0/85 kW, 2,6/110 kW und 2,8/128 kW (
Typ 89 VIN 8G.TA(N) 000 001 - 8G.TA(N) 999 999 ABE E251/1) ebenfalls nicht.
Bei den Modelljahren 1997 bis 2000, erstmals mit EG-Übereinstimmungserklärung, ebenfalls mit den Motoren 1,9TDI/66 kW, 1,8/92 kW, 2,0/85 kW, 2,6/110 kW und 2,8/128 kW (
Typ 89 VIN 8G.VN 000 001 - 8G.YK 999 999; e1 * 92/53 * 0002 * 01 - 08; e1 * 98/14 * 0002 * 09) gibt es die 17-Zöller bei dem Diesel und dem 2,0/85 kW auch nicht.
Lediglich beim 1,8/92 kW, 2,6/110 kW und 2,8/128 kW sind sie in der Übersicht -
mit Auflagen Fußnote E und 6- eingetragen.
Bedeutet das jetzt, dass bei den Fahrzeugen, wo die 17-Zöller nicht eingetragen sind (also alles vor MJ 1997 sowie Diesel und 2,0er) immer eine Einzelabnahme erforderlich ist?
Die Auflagen beim 1,8/92 kW, 2,6/110 kW und 2,8/128 kW:
E = Bridgestone Turanza ER 30, Conti Sport Contact, Kleber DR 452Z, Michelin SX MXX3, Pirelli P6000 (A.d.V.: also mit Reifenbindung)
6 =
Nur zulässig wenn werksseitig in den Fahrzeugpapieren eingetragen. (A.d.V.: Wenn nicht in den Zulassungsbescheinigungen I, II oder CoC eingetragen, also auch Einzelabnahme?)
Gruß
Peter