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Ich muss mal eine Frage stellen, weil mich die Suche nicht so recht weiterbrachte:
Bedeutet eine mitgelieferte ABE bei einer Felge, dass ich diese ohne TÜV Eintragung auf meinem Cab fahren darf ?
Speziell denke ich da an die ATS DTM Competition in 7,5x17
Gruss
Thilo
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Hallo,
also für mich bedeutet eine ABE (= allgemeine Betriebserlaubniss) das ich das Teil nicht eintragen lassen muss...
Dann gibt es noch ein s.g. TÜV-Gutachten, das "normal" vom Sachverständigen eingetragen wird... (nicht das Gutachten, sondern das Teil)
Und dann gibbet da noch Festigkeitsgutachten... Die werden soweit ich weiss per Einzelabnahme...
mfg
Christopher
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Hallo Thilo,
sofern die in der ABE genannten Auflagen (i.d.R. Serienmäßigkeit des Fahrwerks, d.h. z.B. keine Tieferlegung) erfüllt sind, können Felgen, die mit einer ABE geliefert werden, mit den in der ABE genannten Reifengrößen ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefahren werden. Sobald jedoch weitere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden oder wurden, ist i.d.R. eine Eintragung erforderlich.
Meines Wissens auch dann, wenn z.B. Federn eingebaut werden, zu denen es ebenfalls eine ABE gibt, da die ABE immer den Serienzustand des Fahrzeugs voraussetzt.
Vielleicht konnte ich Dir ein wenig weiterhelfen.
Gruss
Holger
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Ich hab ne ABE für meine Rial Le Mans Felgen und der Wagen ist in Originalzustand (fahrwerk etc).
Der scheiß TÜV hat mir damals 72 und 3std weggenommen für die Abnahme.
Kann ich mir das Geld zurückholen?Ist zwar etwas spät aber finds trotzdem Mist
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Ich habe ja nun am wenigsten Plan von sowas!
ABER: Wenn doch im Fahrzeugschein diese Rad-Reifenkombi nicht drin steht MUSS man doch immer zum Eintragen, oder nicht? Und das sollte doch wenn überhaupt nur bei den Typ89 Cabrio gewesen sein, wo die Boleros von Haus aus drauf waren!
In meiner ABE stand z.B. das eine sofortige Abnahme durch einen Sachverständigen durchzuführen ist!
Gruß
Bastian
Bastel1977 schrieb:Ich habe ja nun am wenigsten Plan von sowas!
ABER: Wenn doch im Fahrzeugschein diese Rad-Reifenkombi nicht drin steht MUSS man doch immer zum Eintragen, oder nicht? Und das sollte doch wenn überhaupt nur bei den Typ89 Cabrio gewesen sein, wo die Boleros von Haus aus drauf waren!
In meiner ABE stand z.B. das eine sofortige Abnahme durch einen Sachverständigen durchzuführen ist!
Gruß
Bastian
Hi Bastian,
stimmt, Du hast recht - es kann in Einzelfällen sein, dass in einer ABE drinsteht, dass in betimmten Fällen eine Vorführung bei einem Sachverständigen oder TÜV vorzunehmen ist. Und das wiederum kann z.B. bei Rad-/Reifenkombinationen sein, die in den Fahrzeugpapieren noch nicht eingetragen sind. Muss meine Aussage von oben insoweit teilweise revidieren
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Standard mässig sind bei mir im Schein Ziffer 21-23 natürlich nur 15" Felgen eingetragen
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Bastel&CabrioFan:
Ich habe den Absatz in der ABE gefunden, die mich wohl von der Eintragung befreit:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten
aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Ich denke das sagt aus, dass man nicht zum TÜV muss, oder ?
Gruss
Thilo
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.
Tux schrieb:Bastel&CabrioFan:
Ich habe den Absatz in der ABE gefunden, die mich wohl von der Eintragung befreit:
"Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten
aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. "
Ich denke das sagt aus, dass man nicht zum TÜV muss, oder ?
Hi Thilo,
ich lese das genau so wie Du
- wobei der Zusatz "sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind" m.E. Unsinn ist, denn er sagt nichts anderes aus, als dass Du dann, wenn die Reifen- oder Felgengröße bereits eingetragen ist und auch dann, wenn sie nicht eingetragen ist, KEINE Eintragung vornehmen lassen mußt.........
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*Hochkram*
Moin!
Kann mir hier nochmal jemand was zu sagen? Ich überlege grade, mit die Felgen in 7.5x17 zuzulegen.
Aus dem Gutachten (klick)werde ich aber nicht ganz schlau. Wie ist das denn nun? Ich habe Boleros ab Werk, also 225/45/17 eingetragen. Jetzt lese ich da was von Kotflügel ziehen an beiden Achsen usw. Kann das sein? Oder passt das so? Fährt die jemand?
Ollfried, verwirrt
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Moin Ollfried,
genau das stand damals bei meinen Ronal R38 auch dabei (7,5 x 17 mit 225 / 45) - und der erste DEKRA Prüfer hat sich auch komischerweise dämlich angestellt! Der wollte die gar nicht abnehmen...
Fazit: Das passt locker - nix mit ziehen und so was! Fahr' einfach zu einem TÜV / GTÜ Deines Vertrauens und Du wirst kein Problem haben!
Gruß
Bastian, unterwegs mit 75 PS
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