Tagfahrlicht Vorschriften
#21
Ja aber gerade bei Regen darf man sie ja wieder an machen, da Regen als Sichtbehinderung zählt bei der man Nebelschweinwerfer einschalten darf. Aber ich muss sagen ich finde slebst durch die Straßenspiegelung blenden Nebler nicht so sehr, da ist Abblendlicht immernoch sehr viel schlimmer am blenden durch die spiegelung, empfinde ich jedenfalls so.
MfG Max

All-Day: Ford Nugget (2016)
Sommer: Audi Cabrio, Kawasaki ZZR 600 (zu verkaufen!)
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#22
Ich hab mich heut mal mit meinem TÜV'ler unterhalten (ein Nachbar von mir) da ich das TFL von Geri verbauen möchte.

Auf meine Frage was er dazu sagt, meinte er erst ich möchte zusätzliche Leuchten installieren.

Als ich ihm dann erklärt habe das es da so ein Modul gibt, welches durch herabsetzen der Spannung das Fernlicht dimmt.
Dadurch aber:
- keinerlei bauliche Veränderungen am Scheinwerfer und
- keine Veränderungen an der Leuchteinheit getätigt werden
- keine zusätzlichen Scheinwerfer ala Hela verbaut werden und
- es am Ende so aussieht wie die aktuelle Audi-Optik.
- das TFL -allein- ohne sonst irgendwelche Beleuchtungen an ist.
- das TFL darf auch automatisch mit Motorstart an gehen
- das TFL erlischt -sobald- eine andere Beleuchtung angemacht wird, also auch Standlicht.
da sagte er drauf, gar kein Problem! Auch ist keine Eintragung nötig.

So Geri her mit dem Teil...

Die Geschichte in Zusammenhang als TFL in Nebelscheinwerfern, bzw Fernlicht-TFL + Nebel-TFL habe ich aber leider im Eifer des Gefechtes vergessen zu erfragen. Kann ich aber gern auf Wunsch nachholen.

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
[Bild: 156482.png]
Westsachsen-Chapter
ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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#23
wiegald schrieb:So Geri her mit dem Teil...

joooo, dazu muss ich aber erst mein Cab aus dem Winterschlaf holen und eine Anleitung für die NSW TFLer machen. Leider haben sich die Dinge etwas anders entwickelt als vorgesehen, ich habe zu diesem Thema eine sehr ausführliche Erklärung geschrieben... Nenene


Grüße aus Wien,
Geri

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#24
Hab deine Ausführungen gelesen... Also müssen auch alle warten die das TFL auf's Fernlicht geschaltet wollen?
Sind ja nur noch 14 Tage...

Sonnige Grüsse aus Sachsen

Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
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Westsachsen-Chapter
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#25
Hallo !

An alle Österreicher:

Jetzt wo seit 1.1.2008 das Tagfahrlicht wieder abgeschafft wurde habe ich eine Frage...

Damals galten ja die Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht. Wenn man jetzt sein Auto umgerüstet hat, das sich diese automatisch einschalten, wie ist das dann jetzt ? Früher durfte man ja Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht und bei keiner schlechten Sicht nicht einschalten.
Muss man sein Auto jetzt wieder zurückrüsten ? Weiß da jemand bescheid ?

ciao schorsch

P.S.: ich habe das zwar nicht, aber mich würde das auch interessieren ob ich meine Nebler noch einschalten darf am Tag ...
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#26
Servus,

Licht am Tag gilt noch immer! Dass dies mit 1.1.2008 nicht mehr gilt war ein medienwirksamer Beitrag der Zeitungen, Autofahrerklubs usw. Aber die Tatsache ist jene, dass es noch keinen Gesetzesentwurf hierzu gab und somit gilt Licht am Tag und die damit verbundenen Gesetze bis auf Weiteres.

Was auch heist, dass das auch weiterhin von den Behörden geahndet werden darf wenn du ohne Licht fährst. Dh. für dich, du darfst bis auf Weiteres mit Neblern durch die Gegend fahren Zwinker

Werde hier Entsprechendes posten sobald es News dahingehend gibt.

Gruss
Werner
Audi Cabrio 2,8 V6 EZ 5/93 Schalter, Walde-Edition [Bild: 121822.png]

Audi A6 2,5TDi V6 Quattro EZ 6/03 Tiptronic [Bild: 145626.png]
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#27
Danke Werner,

das ist sehr interessant, ich dachte eigentlich "Licht am Tag" wäre inzwischen schon Geschichte.
Soweit ich aber weiß wird man nicht mehr gestraft wenn man kein Licht an einem sonnigen Tag brennen hat.

Hier noch der Verordnungstext in dem die Benutzung der NSW erlaubt wurde:
http://wko.at/fahrzeuge/main_frame/kraft...27.KFG.pdf

Warten wir auf den neuen Verordnungstext, dann sehen wir eh was von dem alten übergeblieben ist
Grüße aus Wien,
Geri

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#28
Hallo !

Hab gerade das gefunden:

Und zwar steht das in der 29.Novelle zum Kraftfahrgesetz:

http://www.parlament.gv.at/pls/portal/do...090196.pdf


"Zu Z 11 (§ 99 Abs. 5a):
Aus einer aktuellen, technisch fundierten Studie ergibt sich, dass die derzeitige Form von Licht am Tag
mit Abblendlicht zwar andere Kraftfahrzeuge kurzfristig früher erkennen lässt, dieser Vorteil aber durch
die längere Ablenkung aufgehoben wird.
Daher soll die gesetzliche Verpflichtung stets auch tagsüber Licht zu verwenden, wieder aufgehoben
werden. Freiwillig darf aber weiterhin mit Licht am Tag gefahren werden.
Im § 99 Abs. 5a können daher die beiden ersten Sätze entfallen. Der letzte Satz, der die Grundlage für das
wie Tagfahrlicht geschaltete Abblendlicht oder Nebellicht bildet, bleibt bestehen, damit die Fahrzeuge,
die auf diese spezielle Schaltung des Abblendlichtes bzw. Nebellichtes umgerüstet worden sind, nicht
wieder in den früheren Zustand gebracht werden müssen."


Das heißt für mich: kein Licht am Tag, und ich kann die Nebler einschalten wann ich Lust hab .... oder nicht ?

ciao schorsch
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#29
Ja Schorsch, im Prinzip hast du Recht.
Allerdings dürfte das die Regierungsvorlage sein wo Werner gemeint hat dass die Verordnung noch nicht in Kraft ist.

Aber egal, im Moment kannst du wahrscheinlich aufdrehen was du willst, kennt sich eh keine Sxx aus Big Grin
Grüße aus Wien,
Geri

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#30
[Verfasst um 15.23 Uhr]
JO Geri, wie du sagst, Regierungsvorlage - ist also noch in Bearbeitung das Ganze. Aber mir kommts sowieso vor, vorher wie auch jetzt hats keine Sxx interessiert, wer, wo, wann welches Licht aufdreht oder obs überhaupt an war.
Ich ärger mich immer wieder über diejenigen die mit Standlicht unterwegs sind und das nicht checken, weil, ihre Amaturen sind ja hell Das ja man doof oder bei Dämmerung überhaupt komplett ohne Licht unterwegs sind.

[Edit um 15.40 Uhr]

So, sieht nun wie folgt aus:


Hier der neue Text des §99 Abs. 5a:
Zitat:„(5a) Wird Abblendlicht oder Nebellicht, das mit in die Fahrzeugfront integrierten
Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei
Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.“

Hier der alte Text des §99 Abs. 5a aus der 27. Novelle des KFG:
Zitat:„(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens
stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern
ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung
durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht
oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung
wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4
nicht.“

Das hat nun wieder zur Folge, dass
  • Begrenzungslicht UND Nebellicht am Tag aufgrund § 14 Abs 3 KFG erlaubt sind,
  • Abblendlicht oder Nebellicht alleine gilt als TFL,
  • Abblendlicht UND Nebellicht am Tag als TFL verboten sind,
  • Abblendlicht mit Nebellicht nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel oder dgl. erlaubt ist.

Gruss
Werner

PS: Wir reden hier übrigens von österreichischem Recht!
Audi Cabrio 2,8 V6 EZ 5/93 Schalter, Walde-Edition [Bild: 121822.png]

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