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		Hallo zusammen,
 über Tagfahrlichtschaltungen ist schon viel geschrieben worden. Auch über die nicht genutzten Standlichter in den Porsche-Neblern existiert ein Bericht.
 
 Jetzt meine Frage: Kann man nicht aus den ungenutzten Standlichtern mit etwas stärkeren Birnen als 6 W ein Tagfahrlicht machen? Wieviel Watt dürfen / müssen Tagfahrlichter in D haben?
 
 Die Schaltung dürfte sich relativ einfach über ein Relais realisieren lassen, das beim Einschalten des Standlichtes das Tagfahrlicht unterbricht.
 
 Was meint Ihr dazu?
 
 Gruß Jörn
 
2,6 V6 von 05/99 mit 70' tkm, merlin perleffekt, Leder / Alkantara Aztekengelb, Boleros, Bremsenupgrade mit Sandtler RS, Ferrodo DS Performance und Stahlflexleitungen; Bilstein B12; BN Pipes ESD; neuer Sound mit Becker, Helix & Audio System 
 
	
	
	
		
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		Praktisch ist das recht einfach zu realisieren.Das ist aber nicht Rechtskonform, denn es sind ja Nebler und keine TFL, ebenso sieht aus bei den Standlichtern, welche übrigens 3W haben.
 
sonnige Grüße aus Oranien-/ Burg, OWE, Gutachter für KFZ Schäden und Bewertung ![[Bild: Signatur_Owe.jpg]](http://www.powersemu.de/Cab/Signatur_Owe.jpg)  ![[Bild: 193661_6.png]](http://images.spritmonitor.de/193661_6.png) 
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		19.12.2007, 11:16 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2009, 22:52 von H;o)lli.)
	
	 
		Moin. 
Um die Rechtskonformität mal etwas zu präzisieren (gell, Owe ...):
 
Die ECE-Richtlinie regelt die technischen Anforderungen und die Vorgaben zur Platzierung der Leuchten. 
Nachrüstbare Tagfahrleuchten können in die bestehende Frontbeleuchtung oder in die Frontschürze integriert werden.
 
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung.
 
Die in Deutschland vertriebenen Nachrüstsätze  müssen... das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sein
die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen
 
Generell gilt für Tagfahrlicht: Es muss mindestens 25 Zentimeter und höchstens 150 Zentimeter über dem Boden angebracht werden
Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Scheinwerfer (auch Fernlicht oder Nebelscheinwerfer) eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
 
Gruss, H   lli
	
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		hallo zusammen,
 ich würde gerne das Porsche Standlicht mit an das normale Standlicht machen.
 kann mir jemand sagen welche Kabel am Scheinwerfer für das Standlicht sind?
 
 LG Leiste
 
	
	
	
		
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		Moin Moin,äußere hiermit Zweifel an der Legalität.
 
 Ich meine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben das höchstens 6 Scheinwerfer und 8 Leuchtmittel gleichzeitig betrieben werden dürfen.
 Und 2 Paar Begrenzungsleuchten plus Abblendlicht wären schon 6 Scheinwerfer, dann dürfte man ja keine Nebler mehr benutzen,...
 Glaube das scheitert an irgend nem Gesetz, höchst wahrscheinlich sind einfach schon 2 Paar Begrenzungsleuchten illegal.
 
 Keine Ahnung mehr woher ich das habe oder ob das noch/jemals aktuelle Gesetzeslage ist/war.
 
 Ich hatte das iwann mal gegoogelt....
 
 Aber da du nicht nach legal oder illegal gefragt hast,.... ist dies nur ein "Randbeitrag" ....
 Weiß jemand genaues über die maximale Anzahl von Scheinwerfern am KFZ ?
 
	
	
	
		
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		hi,
 an der fahrerseite ist es das grau schwarze und das braune und an der beifahrerseite ist es das grau rote und das braune kabel am stecker vom scheinwerfer.
 
 mfg
 dalle
 
	
	
	
		
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		01.04.2009, 23:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2009, 23:24 von Leiste.)
	
	 
		ja das weis ich schon, ist nicht erlaubt. will es trotzdem machen.
 lg Leiste
 besten dank, hast mir wahnsinnig geholfen.
 
 Gruss Leiste
 
	
	
	
		
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		Moin Moin,....
 noch mal ne rechtliche Frage:
 
 Wäre es eigentlich legal, wenn man zulässige LED-TFLer z.b. von Hella in den Porsche Standlichtgehäusen befestigen würde?
 
 Vom Einbauort gäbe es keine Probleme, nur würden sie durch eine weitere Scheibe leuchten müssen,.... fände diese Möglichkeit irgendwie am attraktivsten, da man an der Front nichts sichtbares verändert, und die Porschestandlichter ja eh unbenutzt sind....
 
	
	
	
		
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		03.04.2009, 23:42 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2009, 23:43 von H;o)lli.)
	
	 
		Hey Yanic, 
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, und selbst wenn, dann wird Dir die Rennleitung einen Strich durch die Rechnung machen, denn die wollen vorne lesbar  das TFL-Prüfzeichen sehen und nicht das Standlicht-Prüfzeichen, gelle?!
 
Und auf den mitgeführten Schrieb des TFLs werden sie allein nix geben.... es muss nachprüfbar sein. 
Läuft also auf eine Vorführung hinaus - und wer will das schon ewig machen... 
Aber wer's unbedingt probieren will...    
Gruss, H   lli
	
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		Moin,
 ich habe schon seit einer geraumen Zeit LEDs in den Porsche-Neblern als Standlicht und die oberen
 abgeklemmt. Sieht in meinen Augen deutlich besser aus und hat weder die Polizei noch den TÜVer
 wirklich interessiert! Also einfach machen.....
 
Gruß
 Markus
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