Hallo!!
Als ich mein Cap vor etwa 2 Jahren kaufte, hatte es schon 17Zoll Felgen drauf, waren aber schon recht unansehnlich(Bordsteinschäden).
Als die Reifen dann auch runter waren, habe ich mir dann komplett neue Räder, mit Felgen, zugelegt.
Reifen und Felgengrösse sind aber gleich geblieben!! Nur halt der Hersteller der Felgen hat sich geändert!!
Muss ich die nun wieder Eintragen lassen?! Wenn ich damit in eine Verkehrs-Kontrolle komme, muss ich dann blechen?!
Gruß Marwin
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Ja, im Normalfall mußte die schon eintragen lassen.
Gruß, Patrick
Audi A5 Coupé 3.0 TDI quattro, phantomschwarz perleffekt
Hallo!!
Marke steht drinn, ET ist gleich.
Danke für die schnellen Antworten!!
Gruß Marwin
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Tach sagen!
Also 100%ig kann ich dir das leider auch nicht sagen, müsste ich mich erst mal schlau machen.
Einfach mal beim TÜV anrufen oder vorbeicruisen, der wird´s dir sagen können.
Einfach draufmachen und denken "passt schon" würd´ ich nicht
Gruß, Skorpi :blues:
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Du mußt auf jeden Fall deine NEUEN Felgen eintragen lassen.
Denn wenn der Hersteller ein anderer ist, haben die Felgen
eine andere KBA Nummer. Wer weiß ob die Felgen überhaupt
zugelassen sind.
Gruss Torsten
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Hey Stingray!
Das war auch meine Überlegung, ABER vielleicht reicht es ja, wenn er die ABE / Gutachten mitführt, da ja gleiche Größe...
Somit ist ja gegeben, dass die Felgen zugelassen sind.
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also wenn die MARKE eingetragen ist dann solltest du es neu eintragen, da man es dann wie stingray sagt mit der KBAnr. erkennen kann das es "ANDERE" felgen sind, das risiko würd ich dann nicht eingehen