Audi Cabriolet Forum
Airbag und Kindersitz - Druckversion

+- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum)
+-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Elektrik (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=28)
+--- Thema: Airbag und Kindersitz (/showthread.php?tid=14021)

Seiten: 1 2


RE: Airbag und Kindersitz - kawa116 - 11.11.2008

Servus,

also ich hab vor einigen Wochen aus gegebenen Anlass beim Cab den Beifahrerairbag deaktivieren lassen. Hat meine ich so um die 100,- € gekostet. Hab dann letzte Woche beim TÜV (ohne Mängel) nochmal nachgefragt, ob da irgendwas eingetragen werden muß. Aber dem ist nicht so. Gibt lediglich nen Aufkleber mit Aufschrift Airbag deaktiviert.

Und das mit der Nutzungsbeschränkung ist absoluter Schwachsinn. Der Meister der das von sich gelassen hat ist scheinbar Hirnseitig stark nutzungsbeschränkt. Uuups

Bzgl. des Seitenairbags braucht man sich, denke ich keine Gedanken machen.


RE: Airbag und Kindersitz - Tux - 11.11.2008

Hallo Papa's & Mama's

Bei unseren A3 wurde seinerzeit eine Eintragung verlangt. Stand auch so in der Werksattbescheinigung. Hat wie bei Flo jedes mal ~100€ gekostet (ab und anklemmen).

Ich zitiere nun aus dieser Quelle: Lesen
ADAC Website schrieb:Kindersitz vorwärtsgerichtet

Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!

ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!

Kindersitz rückwärtsgerichtet (''Reboard'')

Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett äußerst ungünstig angeschossen werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulässig! Wenn jedoch in Ausnahmefällen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, während der Fahrt unumgänglich ist, darf ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist.

Und wie wird der Airbag deaktiviert? Hierzu bieten die Fz.-Hersteller leider keine einheitlichen Massnahmen an. Grundsätzlich keinerlei Möglichkeiten gibt es übrigens bei älteren Modellen z.B. von Ford und Opel (auch hier wieder: Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs).

Deaktivierung durch Werkstatt

Im wesentlichen nur möglich bei früheren Modellen von VW, Audi und BMW (neue Modelle verfügen über einen Schlüsselschalter).
Eine Deaktivierung kann nur in den jeweiligen Vertragswerkstätten durchgeführt und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, zusätzlich Warnaufkleber an geeigneter Stelle im Fahrzeug. Nur sinnvoll, wenn der Beifahrerplatz ausschließlich für längere Zeit für einen Reboard-Sitz benötigt wird.

ADAC-Beurteilung: Aufwändig und kostspielig. Keine optimale Schutzwirkung mehr für Erwachsene auf dem Beifahrerplatz.

@Ralph, was war denn das jetzt für ein gedankenloser Kommentar zur Anschnallpflicht Nenene
Und wenn ich meinen Airbag einfach rausreisse ist die Betirebserlaubnis erloschen weil die Typgenehmigung nicht mehr gilt. Ist dasselbe wie bei Scheinwerfern o.Ä.

Grüsse vom Pinguin Jawoll Chef!


RE: Airbag und Kindersitz - Ralph - 12.11.2008

(11.11.2008, 10:23)Tux schrieb: @Ralph, was war denn das jetzt für ein gedankenloser Kommentar zur Anschnallpflicht Nenene

MOin,

wieso gedankenlos? Ist meine Meinung dazu, was aber nicht heissen soll das ich anschnallen ansich Quatsch finde, im Ggegenteil, jeder sollte schon aus seinem eigenen Sicherheitsbedürfnis heraus den Gurt benutzen, aber die Reglementierung und daraus resultierende Strafe für's nicht anschnallen halte ich für Unsinn und reine Geldmacherrei.

Es verbietet dir ja auch keiner, dich bei einem schönen Gewitter mit nem Metallstab gen Himmel gestreckt auf eine freies Feld zu stellen. Zwinker Ungesund ist es trotzdem!


RE: Airbag und Kindersitz - semu - 12.11.2008

(10.11.2008, 23:06)wiegald schrieb: Grüße Wiegald - Winterauto gefunden Cool wehe Semu du sagst jemanden was Na warte

... ach Quatsch... hast du dir den wirklich gekauft?

semu Nix wie weg!


RE: Airbag und Kindersitz - wiegald - 12.11.2008

(12.11.2008, 14:02)semu schrieb:
(10.11.2008, 23:06)wiegald schrieb: Grüße Wiegald - Winterauto gefunden Cool wehe Semu du sagst jemanden was Na warte

... ach Quatsch... hast du dir den wirklich gekauft?

semu Nix wie weg!
Na warte Das das kacke oder was?!Bin verärgert!
Jetzt kann ich es ja auch sagen ... hab mich doch für den H3 GT Alpha von Geigercars als neue Pornokutsche entschieden Ich lach mich wech


ADAC-Webinformation schrieb:Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!
Von denen ist es schonmal keiner Cool

Am Wochenende lüfte ich das Geheimnis.

Wiegald Nix wie weg!