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Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Elektrik (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=28) +--- Thema: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG (/showthread.php?tid=14925) |
RE: Selfmade Tagfahrlicht - Edgar2.0 - 08.03.2009 (08.03.2009, 14:54)stingray11 schrieb: Servus,Wenn es dunkel wird oder ist kannst du sie auch ausschalten. Ist halt Geschmackssache. (08.03.2009, 14:53)H;o)lli schrieb: Auch moin! Sorry, habe die ABE gerade nicht zur Hand, ( bin bei der Freundin ) also das mit dem sichtbaren Kennzeichnungen hab ich beim Einbau nicht beachtet, es sind auch keine auf den Stribs vorhanden Danke für die Info. Mal sehen was der Händler dazu sagt !! Aber verbauen darf man die dinger doch oder ? z.b als Coming Home oder im Stand ???
RE: Selfmade Tagfahrlicht - AudiCabFan - 08.03.2009 Hi So lange du sie auf deinem Grundstück an machst ja ![]() Lg RE: Selfmade Tagfahrlicht - H;o)lli - 08.03.2009 Hi... (08.03.2009, 15:05)Edgar2.0 schrieb: Aber verbauen darf man die dinger doch oder ? z.b als Coming Home oder im Stand ??? Nochmal: Die Typprüfnummer muss auf allen äusseren lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug von aussen sichtbar auf der Leuchte angebracht sein. Schau Dir einfach mal alle Deine Lampen an, Du wirst auf jeder eine Kennzeichnung wie diese finden: ![]() Falls Du eine Leuchte ohne derartige Kennzeichnung bzw. (bei Nachrüstung) ohne mitgeführte Zulassungsunterlagen inkl. einer solchen Prüfnummer an Deinem Wagen montiert hast, kann folgendes auf Dich zukommen: Klick mich feste... Ich würd's jedenfalls nicht auf die leichte Schulter nehmen und die ominöse "ABE" sofort unter die Lupe nehmen. Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht... Gruss, Holli P.S.: Bis auf Weiteres habe ich den Titel des Threads entsprechend geändert. (08.03.2009, 15:16)AudiCabFan schrieb: So lange du sie auf deinem Grundstück an machst ja Sämtliche äussere lichttechnische Einrichtungen ohne Zulassung an einem für den Strassenverkehr zugelassenen Fahrzeug müssen entfernt werden, egal ob man sie benutzt oder auch nicht. Gruss, Holli RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - Pägger - 08.03.2009 Hallo Edgar, wenn du deine LED-Leisten als TFL nutzen willst, müssen sie automatisch mit der Zündung an und mit dem Einschalten des Abblendlichts ausgehen. TFL dürfen nicht mit dem Abblendlicht zusammen leuchten. Ansonsten finde ich die Einbauposition nicht schlecht. RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - Clus - 08.03.2009 Hallo zusammen.... warum kann ich denn die Bilder nicht sehen ??? Würde auch gerne mal meinen Senf dazu geben... Bzgl. TFL... bei den neueren Audi u. VW Modellen bleiben die Leisten doch auch an, wenn das Ablendlicht leuchtet... oder irre ich mich da ?? Gruß, Flo RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - ahaspharos - 08.03.2009 Moin Moin, @Holli: Wenn aber ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist alles legal bei korrekter Einbauweise (bei Zündung an - bei Abblendlicht aus) ? z.b. die hier: http://www.blauertacho4u.de/products/de/LED-Exterior-Exterior/LED-Tagfahrlicht/Opel/LED-Tagfahrlicht-8-Superhelle-Xenon-Weisse-Leds-fuer-alle-Fahrzeug.html (Nur als Beispiel, schnell ergoogelt) Oder Bedarf es noch einer besonderen Prüfung bzw. eines Prüfzeichens zur speziellen Nutzung als TFL ? @Clus: Dort werden die Leuchten auch als Standlicht benutzt und leuchten somit auch während der Fahrt. RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - H;o)lli - 08.03.2009 Moin nochmal, (08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Wenn aber ein E-Prüfzeichen vorhanden ist, ist alles legal bei korrekter Einbauweise (bei Zündung an - bei Abblendlicht aus) ?es darf nicht einfach nur "E1" drauf stehen, sondern auch noch die Typprüfnummer. Bei TFL beginnt diese immer mit RL, sieh Dir einfach nochmal mein Beispielbild oben an. (08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: z.b. die hier: http://www.blauertacho4u.de/products/de/LED-Exterior-Exterior/LED-Tagfahrlicht/Opel/LED-Tagfahrlicht-8-Superhelle-Xenon-Weisse-Leds-fuer-alle-Fahrzeug.htmlDie Angabe dort ist imho viel zu ungenau, und zunächst mal eine reine Marketingaussage, solange das Prüfdokument nicht einsehbar ist, wie das bei dem Hella-Produkt der Fall ist. Ausserdem, was soll uns denn die Aussage Zitat:Keine TÜV Eintragung möglich:sagen?? Bedeutet "Außenbereich" ausserhalb der StVO?!? Oder war doch eher der Geltungsbereich gemeint?? Wer so schlampig formuliert, dem würde ich in solch einer entscheidenden Frage ohne einsehbaren Nachweis vor dem Kauf keinerlei Vertrauensbonus schenken! (08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: Oder Bedarf es noch einer besonderen Prüfung bzw. eines Prüfzeichens zur speziellen Nutzung als TFL ?Entweder es existiert eine RL-Prüfnummer für das TFL oder nicht. Falls diese nicht von aussen sichtbar ist, dann muss die Bescheinigung mitgeführt werden, das muss man mit einer ABE aber ebenfalls machen. Gruss, H lli
RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - Jannemann - 09.03.2009 (08.03.2009, 16:44)Clus schrieb: Bzgl. TFL... bei den neueren Audi u. VW Modellen bleiben die Leisten doch auch an, wenn das Ablendlicht leuchtet... oder irre ich mich da ?? Hi! Da hast du Recht: die werde aber gedimmt wenn das Abblendlich eingeschaltet wird. Dadurch ist das irgendwie zulaessig. Kann es nicht besser erklaeren
RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - ahaspharos - 09.03.2009 (08.03.2009, 16:47)ahaspharos schrieb: @Clus: Dort werden die Leuchten auch als Standlicht benutzt und leuchten somit auch während der Fahrt. RE: Selfmade Tagfahrlicht OHNE ZULASSUNG - Edgar2.0 - 09.03.2009 Überhaupt finde ich das ganze hibabo um das eintragen des Tagfahrlichtes viel zu übertrieben. Im Enteffeckt erfüllen auch die " nicht zugelassen im STVO " TFL´s das gleiche wie die erlaubten undzwar auch tagsüber besser gesehen zu werden. Man sollte lieber die ganzen Xenon Freaks aus dem Verkehr ziehen, die einen nachts mit ihren billigen Nachrüst Kits mehr blenden als sich selber die Straße zu beleuchten. |