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Kurzes Nummernschild ... - Druckversion

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RE: Kurzes Nummernschild ... - AirRider - 04.04.2007

Zitat:Und die Mulde ist wie gesagt Marke Eigenbau...aber nicht von mir.



DIE Ausrede geht sowieso net......DENN:

DU bist der Besitzer des Fahrzeugs also musst DU auch dafür sorgen

das dein Fahrzeug in einem Ordnungsgemäßen Zustand ist....!!!!!

FAKT !!!!!


RE: Kurzes Nummernschild ... - macco_play - 04.04.2007

ich glaube das bezog sich auf die frage wo er es gekauft hat und nicht als ausrede fürs gekürzte kennzeichen


RE:   Kurzes Nummernschild ... - Skorpi - 04.04.2007

neo6777 schrieb:und genau das mit dem anschrägen ist auch nicht zulässig! wenn dich damit die Cops anhalten kann es auch extrem Mecker geben.

Das stimmt nicht!!!
Bis zu 30 Grad sind erlaubt..
Erst schlau machen...... Grandpa

Nix wie weg!


RE: Kurzes Nummernschild ... - neo6777 - 05.04.2007

Hallo

Dann habe ich unwissend Da bin ich aber traurig! Geld bezahlt!! Und dem Tüv mein auto vorführen müssen.

Dann sind die alle Doof!!!!Big Grin


Mfg Neo


RE: Kurzes Nummernschild ... - DrZoidberg - 05.04.2007

Moin!

Das mit dem Eigenbau der Mulde sollte kein Rausgerede sein, war auf die vorige Frage bezogen...

Hier der Text im Schein, weiss nicht ob das darauf bezogen ist:

M.geänd. Schlussleuchte für Blinker, Brems u. Schlusslicht, Kennzeich.E1 63265 u. für Rück- un Nebelleuchte, Kennz.: THK 107, Ausn.: Der Fetten Mittelschrift vom Lkrs. Schaumburg am 24.08.98 erteilt

Hab das weitestgehend zitiert - da werd ich nicht wirklich schlau - aber evtl. ja einer von euch.

Und möchte nochmal klarstellen, dass ich hier nicht versuche irgendwas zu schönzureden was nicht ok ist, sondern mich einfach informieren will. Habe eben keine Ahnung davon ...

Gruß Daniel


RE: Kurzes Nummernschild ... - Dr.cab.Nob - 05.04.2007

Es ist die gekürzte org. Blende vom B4!

[Bild: 7105600000.jpg]


Alles weitere ist wohl gesagt


RE: Kurzes Nummernschild ... - Puppetmastaz - 07.04.2007

Hallo Leutz dann bin ich wohl eine Ausnahme mit ner Sonderabnahme beim Tüv.
lg Pit


http://foto.arcor-online.net/palb/alben/00/3737000/400_6638326364643462.jpg


RE: Kurzes Nummernschild ... - neo6777 - 07.04.2007

Hallo

Aber selbst diese eintragung können sie dir streitig machen! Sobald sie dich zum TÜV schicken falls ihnen etwas nicht passt und dieser Beamte etwas bemängelt stehst du soweit ich weiß in der beweispflicht. Danke Deutschland.

Mfg Neo


RE: Kurzes Nummernschild ... - Puppetmastaz - 07.04.2007

Hi,nee kann ich beruhigt behaupten das alles passt.

Ich musste bei der Zulassungsstelle den Brief abgeben und nun steht im Brief und im Schein :

F,HI.KENNZ.MAX:320x130mm;Ausn,Gen.164/92 V.RP LEIPZIG

versuch mal den Tüv Mann damit zu beschäftigen

Allerdings kostet der Spass mit Schild+Sonderbuchstaben ,Abnahme ec. 210,- €

lg pit


RE: Kurzes Nummernschild ... - vincent.vega - 16.06.2007

bei mir ist auch alles eingetragen, und ich hatte keine Probleme. Ich denke, es kommt darauf an, wie man sich bewegt und mit was für einer Bastelbude man vorfährt. Rückrüstung darf IHMO nur angeordnet werden, wenn diese Kosten 1000 Euro nicht überschreitet.