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Standlicht und Nebelscheinwerfer erlaubt? - Druckversion

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- Holli69 - 09.02.2005

okaaaaaaaaaay...... Das ja man doof Das ja man doof
daher die eher "geteilte" meinung der prüfer...ist wohl eher ne auslegungssache,ob das obere standlicht nun integriert im sw ist,oder nicht...denn,wenn das sw-ablendlicht an ist,ist das standlicht ja eher "unscheinbar"im gegensatz zu den unteren in den neblern.....wie auch immer...
erstaulnich,das die von dir erwähnten "bmw-ringe" als begrenzungsleuchten akzeptiert werden..,da sehe ich die oberen bei unsere sw. ja dann doch eher in diesem speziellen falle,als "begrenzungslampen"....ich liebe dieses land.. <_<
da muss ich mich diesen sommer wohl mal wieder an schwiegerpapis pick-up in den usa ranmachen...,kettenlenkrad,überbreite puschen usw....und alles ohne tüv..,das beruhigt mich dann wieder...keine angst...ist nur ein spass..er fährt nen ganz normalen pick up.. Zwinker ,NOCH!!!...irgendwo muss man sich ja austoben... <_<
sei es drum....ich lass es so...
danke dir!
gruss,holli


- Skorpi - 09.02.2005

Zitat:daher die eher "geteilte" meinung der prüfer...ist wohl eher ne auslegungssache,ob das obere standlicht nun integriert im sw ist,oder nicht
Ich hatte mal einen alten 5er BMW angehalten, der auch 4 Begrenzungsleuchten hatte. Die orig. waren im runden Scheinwerfer oberhalb und die nachträglich verbauten in den weiß/ schwarzen Frontblinkern (in.pro).
In der ABE stand explizit drin, dass die orig. Begrenzungsleuchten abgeklemmt werden müssen, da sonst nicht zulässig! Es durften also laut ABE auch nur 2 leuchten....

*Flüstermodus an*
Ich meine, wenn du die roten Blinkerecken fährst, dann kannste auch die 4 Begrenzungsleuchten fahren. Wird eh als "Tateinheit" gewertet! Big Grin B)
*Flüstermodus aus*


- Holli69 - 09.02.2005

Zitat:*Flüstermodus an*
Ich meine, wenn du die roten Blinkerecken fährst, dann kannste auch die 4 Begrenzungsleuchten fahren. Wird eh als "Tateinheit" gewertet!&nbsp;
*Flüstermodus aus*
[Bild: isagnix.gif]
[Bild: hihi.gif]
tze...äh*hüstel*,grübel...tja ich....ähhhh,ja nee....na ja....also..,natürlich nur im sommer im winter sind die gelb..und ich blinke natürlich nicht,herr wachtmeister..ist doch klar..dann würden sie ja rot leuchten...
okay...ein tatbestand...
[Bild: nix-sag.gif]
bin wech.....danke...
Nix wie weg!


- meuchelmo - 13.02.2005

Zitat:Originally posted by Skorpi@8 February 2005, 18:19:22
JA!!!
Es dürfen, wie du es schon richtig sagst, nur 2 Standlichter leuchten!

Gruß!
Also bei mir leuchten die Standlichter im Scheinwerfer und im (Porsche)Nebler... und das alles mit TÜVsegen!!!

Hatte damals sogar extra beim Tüv angerufen um das zu erfragen- definitiv gabs da ne POSITIVE Antwort - maximal 4 Standlichter dürfen nach vorne hin leuchten... (nach hinten weiss ich es nicht, hab ja nur für vorn gefragt) Zwinker Bääääää


- meuchelmo - 13.02.2005

Okaaaayyy..... hab mal wieder nicht bis zum Ende gelesen!!!

(war ja auch laaange nicht da) B)