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Tagfahrlicht nachrüsten - Druckversion

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RE: Tagfahrlicht nachrüsten - Roschi1963 - 21.10.2021

Hallo Manni, 
meine Stoßstange vorne wurde bereits vom Vorbesitzer auf FL umgebaut, daher hab ich die Nebler schon drin.
Denke wenn die Nebler mit 55W beleuchtet werden, müsste doch die 16w birne eine geringere Wärmeentwicklung haben.

10w müsste dann wieder eine andere Fassung sein.

Mal schaun, vielleicht auch mit LED dann kühler


RE: Tagfahrlicht nachrüsten - ManuelL - 22.10.2021

Hallo Roschi,

der NSW selbst hat mit der Wärme keine Probleme, aber die Fassung der "Standlichtbirne" im NSW. Diese wird sich mit der Zeit dunkel verfärben, irgendwann spröde und brüchig werden - meine Erfahrung. Musste also so ca. nach 4 Jahren die Fassung tauschen.

LED wäre natürlich auch eine Möglichkeit, gibt es aber häufig nur in diesem LED-typischen Kaltweiß. Das sieht optisch etwas komisch aus zu den Hauptscheinwerfern. Daher mein Rat: Wenn LED dann schau ob du Birnen in einem wärmeren Farbton bekommst.


RE: Tagfahrlicht nachrüsten - Cinderella - 22.10.2021

Guten Tag,

eine schöne Lösung und auch total einfach, aber es gibt nun mal einen kleinen Hacken an der Sache. Es sind Nebelscheinwerfer und keine Tagfahrleuchten. Es handelt sich um eine Bauartveränderung eines geprüften Bauteil mit E-Kennzeichnung, was zur Erlöschung der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeug führt.

Rennleitung und TÜV haben niemals etwas gesagt, mag sein, aber das ist nun mal die Rechtslage und nicht jeder der hier unterwegs ist weiß auch das diese nicht legal ist.

Alles was am Fahrzeug montiert ist, im besonderen Beleuchtung muss funktionieren in der Funktion wie es vorgesehen ist. Nebelscheinwerfer Funktion ist also nicht mehr gegeben und das bedeutet das es ein erheblicher Mangel ist - also kein TÜV wenn der Prüfer die Augen auch auf hat.

Gruß Ralf

PS: Tolle Lösung, ohne Frage


RE: Tagfahrlicht nachrüsten - lemmy - 22.10.2021

(22.10.2021, 12:38)Cinderella schrieb: Nebelscheinwerfer Funktion ist also nicht mehr gegeben und das bedeutet das es ein erheblicher Mangel ist
Liebes Aschenbrödel,

da muss ich kurz einhaken: inwiefern soll die Nebelfunktion eingeschränkt sein? Diese Scheinwerfer werden baugleich bei Porsche verwendet (in 993? In 968? Un ) und beherbergen dort neben der Nebellampen auch das Standlicht.
Da die Standlichtfunktion am Facelift-Cabrio anders gelöst ist, ist der zweite Einbauplatz im Nebler frei. Dieser wird für das TFL verwendet, die Nebellampe ist davon nicht betroffen.

Grundsätzlich bin ich aber bei Dir: jegliche Umbauten bei der Beleuchtung gehören geprüft und (wenn nötig) eingetragen.


RE: Tagfahrlicht nachrüsten - ManuelL - 22.10.2021

Äss uss´n Andreas bereits schrieb, ist die Funktion der Nebelscheinwerfer als solche weiterhin gegeben.
Die Verbaute H3 Birne zur Befeuerung der NSW-Linse bleibt unberührt, ebenso die Verkabelung. Lediglich
die verbaute Standlichtbirne wird ZUSÄTZLICH angeschlossen und mit einem geringfügig hellerem Leuchtmittel
(Standlich hat 5W - TFL 10-16W in diesem Fall) betrieben. So wäre es ja theoretisch auch vorgeschrieben
(dass es heller als Standlich aber dunkler als Abblendlicht ist), laut Gesetz.

Dass die NSW natürlich keine Zulassung für TFL haben, darauf habe ich in meinem Betrag denke ich ausreichend hingewiesen,

bzw eine alternative für eine -->legale<-- Lösung geschrieben. Dennoch danke für deinen erneuten Hinweis.

Für eine legale Lösung muss man halt diese super duper coolen krassen LED-Nachrüst-Tagfahrleuchten einbauen oder halt
eine Fahrlichtschaltung in´s Abblendlicht implementieren. Wie diese aussehen, wissen wir ja denke ich alle, sodass ich uns
ein Bild davon ersparen kann. Ätschibätsch Rolleyes