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Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Tux - 22.02.2008 Hallo Freunde der offenen Fahrkultur Hervorgegangen aus der Betrachtung eines modifizierten Verdeck's mit verkleinerter Glasrückscheibe stelle sich für einige Nutzer die Frage ob es die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die Heckscheibe nicht mehr durchsichtig ist. Das kann durch eigenes Zutun wie überkleben/ersetzen durch Stoff sein oder inaktiv durch erblinden passieren. Zur Klärung betrachten wir 2 Fragen A) Ist die Heckscheibe teil der Betriebserlaubnis und als solche zu erhalten ? B) Reicht die Herstellung des indirekten Sichtfeldes über 2 Aussenspiegel ? Dazu habe ich Auszüge aus der STVZO angehängt, die zur Klärung dienen können. Kapitel B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften Zitat:§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben------------------------------------------------------------------- Zitat:§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte SichtNoch interesanter ist jedoch die alte Version des §56 weil klarer und Bestandteil unserer Zulassung Zitat:(2) Es sind erforderlichBeachte hier die Formulierung 2 ![]() Quelle hierzu Verkehrsportal Forum Verkehrs Portal 2 Die StVZO Gruss Thilo RE: Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Maveric - 22.02.2008 Ach ja, das Gesetz und die Rennleitung. Das sind zwei paar Schuhe manchmal. Was will man machen? Streiten? hat keinen Zweck und bringt nur langwierigen Ärger. Ich hab mal 10 Euro gelöhnt weil die Sicht nach hinten nicht frei war im Winter durch angefrorenen Schnee!!! Ich hab ihm dann versucht klar zu machen das man auf einer Kunststoffscheibe schlecht kratzen kann. Das Argument mit den zwei Außenspiegeln war absolut hoffnungslos. Egal ich habs aufgegeben zu diskutieren. Wenn der Rennleitung was nicht passt dann bezahlen und gut. Es sei denn es wird teuer. RE: Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Owe - 22.02.2008 Ich deute das anders. Diese Ausnahme bezieht sich doch auf das KFZ wo das Sichtfeld eingeschränkt ist, nicht auf eine blinde Heckscheibe. RE: Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Skorpi - 22.02.2008 Maveric schrieb:Ich hab mal 10 Euro gelöhnt weil die Sicht nach hinten nicht frei war im Winter durch angefrorenen Schnee!!! Ich hab ihm dann versucht klar zu machen das man auf einer Kunststoffscheibe schlecht kratzen kann. Das Argument mit den zwei Außenspiegeln war absolut hoffnungslos. ![]() Wenn deine zwei Außenspiegel vorhanden und nicht vereist waren, wo war dann das Problem??? In dem Fall kann man auch das Verwarngeld ablehnen und den Rechtsweg bestreiten! ![]() @ Thilo So ein Thread oder so einen ähnlichen gab es bereits mal. Lese ich die Frage richtig? Wenn deine Heckscheibe nicht mehr vorhanden (durch zukleben, verdunkeln, etc.) ist, ob du dann mit 2 Außenspiegeln fahren darfst, ohne dass die BE erlischt? Antwort: JA ! Es reichen beide Außenspiegel! Es fahren genug Golf (1er und 3er) Cabrios rum, die die Heckscheibe nicht ausgeschnitten haben und somit ein komplett schwarzes Stoffverdeck haben. Grüße, Skorpi RE: Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Owe - 23.02.2008 Transporter haben auch keine. Golf I Cab auch net zwangsweise. Mein TÜVer sagte NJET dazu, hatte das bei meinem ja auch vor. Gestern hab ich übrigens ne neue bekommen. Haben wir nicht früher sogar immer diese Prüfnummer und ABE gebraucht für die Heckscheibentönung? Bräuchte man ja dann mit deiner Begründung nicht?! RE: Freie Sicht durch Heckscheibe ? - Skorpi - 23.02.2008 ooowe78 schrieb:Haben wir nicht früher sogar immer diese Prüfnummer und ABE gebraucht für die Heckscheibentönung? Bräuchte man ja dann mit deiner Begründung nicht?! Sprich mal Klartext... klar brauchst du für ne Folie etc eine ABE! |