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Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere (/showthread.php?tid=18171) |
Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Opel-Geschädigter - 25.02.2010 Hallo, ich wollte mal ne Frage loswerden,weiß jemand mit folgender Eintragung unzugehen? 215 45 17 auf Alu-Sonderrad,Marke FK,nur mit Reifen eines Herstellers,gep.m Pneumant Tritec. Meine Frage hierzu ist, darf ich nur diese Pneumant-Ka+++e Fahren oder darf ich mir auch vernünftige Reifen kaufen? Mein Tüv-Onkel hat mir dazu nichts(!)sagen können. MFG Andy RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Owe - 25.02.2010 Hallo Andy Reifenbindungen sind nicht mehr zulässig. Du kannst dir also andere kaufen. Welche hättest Du denn gern? Was hast Du gegen Pneumant? RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Bayerndiesel - 25.02.2010 Hallo Andy, so weit ich weiß, ist die "Marken-Bindung" schon vor ein paar Jahren gefallen; früher haben die "Premium-Marken" den Reifenhersteller und teils sogar den Typ im Kfz-Brief und -Schein eingetragen. In Deinem Fall heißt es nur, dass die Eintragung mit dem Pneumant-Reifen geprüft wurde, wichtig ist nur die Freigängigkeit (im eingefederten und verschränkten Zustand sowie die "Lenkfreiheit"). Da die Reifen von Hersteller zu Hersteller manchmal in der Breite etwas abweichen, kann es durchaus möglich sein, dass dann diese Freigängigkeit nicht mehr gegeben ist -> heißt für Dich, dass Du es prüfen (evtl. lassen) mußt. Die Bestimmung, dass alle Reifen vom gleichen Hersteller und vom gleichen Typ sein müssen gibt es meiner Meinung nach immer noch. === Tante Edit sagt, da war der OWE mal schneller! === RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Kuddel40 - 25.02.2010 Moin, in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht folgendes: auch gen.: 215/45 R17 auf Borbet- LM- Rad 7J x 17 H2 ET 38 Radtyp: LS 70738 Kennz. KBANr usw. usw. in Verbindund mit 15 mm Distanzscheiben auf Achse 1 und 2 Kennz. Bla, bla bla. Also nix mit Reifenmarke vorgeschrieben. Das kann ich mir eigendlich auch nicht vorstellen. Gruß Kuddel RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Owe - 25.02.2010 (25.02.2010, 09:05)Bayerndiesel schrieb: Die Bestimmung, dass alle Reifen vom gleichen Hersteller und vom gleichen Typ sein müssen gibt es meiner Meinung nach immer noch. Morgen Nein- auch nicht. Die Bauart muss gleich sein. Radial zu Radial. Diagonal zu Diagonalreifen. Die Ausführung des Profils muss ähnlich sein, was bedeutet ich kann nicht rechts einen Semislick und links einen Winterreifen fahren. Das Profil muss sich ähneln um die Fahreigenschaften nicht allzu unterschiedlich werden zu lassen. RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Opel-Geschädigter - 25.02.2010 gegen Pneumant ansich habe ich nichts nur das die Reifen,wahrscheinlich aufgrund des niedrigen Querschnits,an den Flanken nach ein bis zwei Jahren Risse bekommen und Spröde werden. Daher bin ich jetzt auf der Suche nach neuen Reifen.... danke schon mal für die Infos. RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - remixjulian - 27.03.2010 Guten Tag vielleicht könnt ihr mir ja helfen ![]() hab ein audi cabrio bj 95 nicht tiefergelegt alles serie und würde die gerne eingetragen bekommen bzw will wissen ob die überhaupt passen Montag will ich noch schnell beim tüv nachfragen. oz 7x17 ET 16 mit Falken Reifen 205/40/17 LK 4x108 im fzb steht im moment: 195/65R15 91V 5 1/2 JX15H2,ET 40MM OD.6JX15H2 OD. 7JX15H2,ET +37MM bitte um hilfe hier im forum oder julian_schott@arcor.de vielen dank und ein schönes wochenende RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Deguello81 - 27.03.2010 Hallo Julian, ohne Tachoangleichung wird das nichts werden. Die werksseitig verbaute Größe auf 17" waren 225/45er. Bei 205/40 ist der Abrollumfang zu gering, daher muss dann entweder der Tacho auf den neuen Umfang angepaßt werden oder du kaufst neue Reifen. Die Größe der Felgen sollte passen. Gruß Rainer RE: Reifen-Eintragung in FZG-Papiere - Vibesy - 27.03.2010 Reifen werden nur eingetragen wenn der umfang weniger als +-3% abweicht ansonsten ist es unzulässig. das ist die Aussage des TÜV Nord in Flensburg sonst würde ich ja auch 215/35R18 Fahren....und nicht 215/40R18 |