Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Allgemein (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck (/showthread.php?tid=18452) |
Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Cabriofreak - 21.03.2010 Hallo liebe Gemeinde, in unserem aktuellem Autoteil der Saarbrücker Zeitung habe ich folgenden Artikel gefunden. Ist bestimmt gut zu wissen. TK muss nach Diebstahl aus PKW aufgeschlitztes Verdeck bezahlen Bericht aus der SZ Grüße Andreas RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - alekelpragh - 22.03.2010 Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die Versicherung den "Zusatz" nachholt Gruß Manu RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Ralph - 22.03.2010 Moin, ist das nicht schon immer so gewesen?! RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Ollfried - 22.03.2010 Ich meine mal, das etwas mitversichertes gestohlen werden muss(te). Also zum Beispiel das Radio oder so. Bei reinem Diebstahl nicht versicherter Waren mag das dann anders sein. RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Cabriofreak - 23.03.2010 (22.03.2010, 14:05)Ralph schrieb: Moin, Ichdenke schon allerdings sah das die Versicherung wohl anders. Ich muß jetzt mal die AGB`s meiner Versicherung auf den Satzbau prüfen. Meine Versicherungsfrau meinte zwar ja das ist drin aber man weiß ja nie Grüße |