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Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Druckversion

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Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Cabriofreak - 21.03.2010

Hallo liebe Gemeinde,

in unserem aktuellem Autoteil der Saarbrücker Zeitung habe ich folgenden Artikel gefunden. Ist bestimmt gut zu wissen.

TK muss nach Diebstahl aus PKW aufgeschlitztes Verdeck bezahlen


Bericht aus der SZ



Grüße Andreas


RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - alekelpragh - 22.03.2010

Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die Versicherung den "Zusatz" nachholt Smile

Gruß Manu


RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Ralph - 22.03.2010

Moin,

ist das nicht schon immer so gewesen?!


RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Ollfried - 22.03.2010

Ich meine mal, das etwas mitversichertes gestohlen werden muss(te). Also zum Beispiel das Radio oder so. Bei reinem Diebstahl nicht versicherter Waren mag das dann anders sein.


RE: Urteil TK muß zahlen bei Diebstahl + aufgeschlitzem Verdeck - Cabriofreak - 23.03.2010

(22.03.2010, 14:05)Ralph schrieb: Moin,

ist das nicht schon immer so gewesen?!

Ichdenke schon allerdings sah das die Versicherung wohl anders. Ich muß jetzt mal die AGB`s meiner Versicherung auf den Satzbau prüfen. Meine Versicherungsfrau meinte zwar ja das ist drin aber man weiß ja nie

Grüße