Plakette abkratzen - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Plakette abkratzen (/showthread.php?tid=2765) |
- cab-driver - 22.02.2005 Servus ihr Ordnungshüter! Welche Gründe müssen vorliegen um die Zulassungsplaketten bei einer Verkehrskontrolle zu entfernen? Wie ist da die Definition? Hier ein kleines Beispiel: Einen Bekannten von mir haben sie die Plaketten während der Verkehrskontrolle entfernt, somit durfte er nicht mehr am Öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen! Hintergrund war: Für sein Sportlenkrad hatte er nur eine ABE, diese gilt aber nur für Originalbereifung, da er aber große Räder montiert hatte war die ABE ungüldig! Die Räder waren aber eingetragen! Ok es war seine Schuld das, daß Lenkrad mit der Radkombination nicht Eingetragen war aber rechtfertigt das eine Stilllegung? vielen Dank im Voraus Gruß Micha - Skorpi - 22.02.2005 Hi Micha! Die Antwort wurde schon im anderen Thread geschrieben (wer ihn gelesen hat).... Stilllegen, also Plaketten abkratzen, darf NUR der TÜV! Die Polizei darf lediglich die Weiterfahrt vor Ort untersagen oder Abschleppen lassen ... Es sei denn, dass der Wagen (die Kennzeichen) ausgeschrieben sind zur Entstempelung... z.B. weil die Versicherung nicht bezahlt wurde, DANN DARF ENTSTEMPELT WERDEN. In deinem geschilderten Fall wäre eine Untersagung der Weiterfahrt möglich gewesen (wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten war)... wovon meiner Meinung nach nicht auszugehen war... Es würde lediglich ein Erlöschen der BE dabei "rumkommen" (3 Punkte + 50 EUR Bußgeld + Verw. Kosten). Mehr nicht!!! Habe auch schon mal ´nem BMW 316i Compact mit einem Schnitzler S3... (220 PS) Motor (welcher ebenfalls nicht eingetragen war) vor Ort stillgelegt. Mittlerweile weiß ich, dass es nicht zulässig war - cab-driver - 22.02.2005 Servus Skorpi! Hab die Suche gequält doch leider nichts gefunden! Muß halt noch etwas üben Ich bin ja für Verkehrskontrollen, aber nur wenn sie Fair ablaufen, der von mir beschriebene Fall wäre doch ne Dienstaufsichtsbeschwerde wert? Ich bekomme auch Ärger wenn ich ein Fehler auf Arbeit mache! Trotzdem vielen Dank bin jetzt vollkommen Aufgeklärt! Gruß Micha! - Skorpi - 22.02.2005 Jo... zumindest würde ich mal bei der Dienstestelle anfragen, ob das Verhalten so üblich ist. Natürlich dann an den Wachleiter adressieren. Kannst ja auch noch mal bei eurem TÜV anfragen, ob das üblich ist, dass die Polizei Plaketten abkratzt. Zumindest kannst du der Behörde die erneute Zulassung (da ja stillgelegt wurde bzw. das Anbringenlassen zweier oder vierer Plaketten) in Rechnung stellen. B) Das würde ich dann auch so in dem Anschreiben erwähnen... Viel Erfolg... bin ja mal gespannt, was daraus wird - schwupp - 28.02.2005 Kleiner Einwurf..aber nur vielleicht ein klitze kleiner: Ich sehe in der Signatur das Bundesland "Thüringen" und da Polizei "Ländersache" ist bin ich mir nicht genau sicher, ob die nicht ein wenig andere Vorgehensweisen haben oder Bestimmungen, die evt. das abkratzen der Plakette rechtfertig...ansonsten so wie Skorpi gesagthat, ist es nur zulässig, wenn bei der Überprüfung das Kennzeichen aus diversen Gründen zur entstempelung einliegt. Gruß, Roland |