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Frage zu Kurzzeitkennzeichen - Druckversion +- Audi Cabriolet Forum (https://www.audi-cabrio-club.info/forum) +-- Forum: Audi Cabriolet (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Ordnung im Strassenverkehr! (https://www.audi-cabrio-club.info/forum/forumdisplay.php?fid=46) +--- Thema: Frage zu Kurzzeitkennzeichen (/showthread.php?tid=3393) |
- Maveric - 09.05.2005 Hi auch habe mir aus der Schweiz einen Quattro besorgt. Dieser ist in Deutschland noch nie angemeldet gewesen, habe also auch nur Schweizer Fahrzeugpapiere. Kann ich mir ein rotes Kurzzeitkennzeichen beim Amt holen um damit rumzufahren oder wie ist das? Es gibt doch auch diese roten Ganzjahreskennzeichen welche die Werkstätten meist haben. Kann man damit rumfahren? Ich will nicht dauerhaft so rumfahren sondern nur um den Wagen technisch zu überprüfen! Danke und Gruß Torsten - Boris - 10.05.2005 Hallo! Bei der Zulassungsstelle kannst du dir Kurzzeit-Kennzeichen holen, die sind aber nicht rot, sondern normal schwarz. Damit kannst du 5 Tage rumfahren. Du musst vorher aber zu deiner Versicherung und dir einen "Versicherungsschein für Kurzzeitkennzeichen" besorgen. Den dann ausfüllen und ab zur Zulassungsstelle. Dort bekommst du dann ein rotes Kärtchen, das ist dein Fahrzeugschein für die fünf Tage, Ausfüllen mit den Daten des FAhrzeuges. Dann bekommst du da beim Schildermacher auch die Kennzeichen, auf der Zulassungsstelle werden dir schließlich noch die Plaketten geklebt. Auf dem Nummernschild steht drauf, bis zu welchem Tag einschließlich die Kennzeichen Gültigkeit haben. Rote Nummern, wie sie Händler haben, würde sich für dich nicht lohnen, denn du musst Buch darüber führen, welches Fahrzeug wohin gefahren ist, wer der Fahrer war usw. Würde sich für ein einzelnes Fahrzeug nicht lohnen. Für dich wäre die Möglichkleit mit den Kurzzeit-Kennzeichen am besten. Hoffe, ich konnte helfen! Gruß Boris - Gerti - 10.05.2005 Hi! Rein rechtlich sind die Kurzzeitkennzeichen nur für den Weg der Überführungsfahrt, nicht aber für Spazierfahrten gültig. Du musst nämlich Start und Ziel der "Überführungsfahrt" angeben. Gruß, Gerti - AlBerto - 10.05.2005 Zitat:Originally posted by Gerti@10 May 2005, 10:51:11bei roten nr., ja!! aber bei den "gelben" nicht, da kriegste nur son roten "übergangsfahrzg.schein" wo du die Fahrgestellnr. eintragen musst... da kannste die ganzen 5 tage mit rumfahren!! bist halt immer auf probefahrt ![]() - durdom - 10.05.2005 Stimmt genau. Es sind ja keine ÜBERFÜHRUNGS- sonder KURZZEIT-Kennzeichen. Kannst rumfahren so viel du willst. Solange du net über den Zeitraum hinausgehst. Nur ein Problem. Für einen Kurzzeitkennzeichen Brauchst genauso eine Versicherung für dei 5 Tage. Die kostet so um die 200 ![]() Gruß Roman - AlBerto - 10.05.2005 Zitat:Originally posted by durdom@10 May 2005, 11:24:34also ich krieg das immer 100% angerechnet,, teilweise auch auf nen bestehenden vertrag, bin da ja schon nen paar jahre und wenn man das nicht 5x im jahr macht sind die da sehr entgegenkommend - Jürgen - 10.05.2005 Die Kosten für die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens belaufen sich auf 50 . Doppelkarte kann bei der "eigenen" Versicherung geholt werden, oder auch beim Schilderladen, die die Versicherung für´s Kurzzeitkennzeichen auch verkaufen. Schilder und Gebühren bei der Zulassungstelle kosten ca. 20 . Wichtig: Zeitraum kann nicht frei gewählt werden, sondern beginnt immer am Tag des Abholens. Gruß und allzeit unfallfreie Fahrt Jürgen - 5ZylinderFan - 12.05.2005 Hallo Torsten, als alter Quattro-Fan muß ich jetzt doch mal neugierig nachfragen! Hast du wirklich einen "richtigen" Ur-Quattro gekauft?? Aus der Schweiz, das heißt dann mit "abgasgereinigten" "Export"- 165 PS ?? Würde mich sehr freuen, wenn du mir -evtl auch per pm- mehr von dem ganzen erzählen würdest, mich interessiert einfach alles!! Habe auch lange nach einem Urquattro geschaut, aber das ist eine andere Geschichte... (die aber noch nicht unbedingt endgültig abgeschlossen ist.....!?! Wer weiß... ![]() ![]() Danke, Christoph |