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17.05.2008, 14:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2008, 14:07 von wiegald.)
Paddy das hättest du auch so hier im Bord finden können.
Dies ist kein Freifahrtsschein um Xenon zu verbauen !
Es geht auch in diesem Schreiben nicht um Xenon als solches sondern immer in Verbindung mit Scheinwerfern!
Es ist und bleibt dabei das es für unsere T89-Scheinwerfer keine Freigabe seitens der Hersteller oder sonst irgendeiner Institution gibt um Xenon in diesem zu verbauen - auch wenn es möglich ist!
OK?
Wiegald - Bitte jetzt keine Disskusionen wieder anfangen!
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Hallo,
dabei geht es aber ausschließlich im eine Nachrüstung von serienmäßigen Xenon-Scheinwerfern - also solchen, die es in diesem Modell bereits mit einer Genehmigung gibt!
Also ist es im Cab Typ89 nicht möglich. Beim A4 Cabrio wäre eine Nachrüstung inkl. aller benötigten Teile und Ausstattungen denkbar!
Aber wer beantragt nach der Nachrüstung ohne LWR und Reinigungsanlage eine komplett neue ABE für seinen Fahrzeugtyp? Sehr realitätsfern ...
Gruß Kai
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Ja deswegen war ich ja so verwundert, sehe das genauso wie ihr, aber mir hat das egstern
Abend ein Kumpel geschickt. Der widerrum sagte dass ein Kumpel von ihm das Ding bei sich führt( fährt einen Bj 96) BMW 7er und wurde auch deswegen schon angehalten und bekam kein Ärger..ist natürlich Hören/Sagen, aber ich habe der Aussage meines Kumpels einfach mal Glauben geschenkt..
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Wenn mir ejtzt mal unser ganzes Wissen, Gesetze und STVO kurz vergessen und wir eifnach mal dem gutachten glauben, dann steht da ja nur für Fahrzeuge nach 2000 bedarf es einer ALWR und SRA. Heisst doch im Umkehrschluss, dass ich es für Fahrzeuge vor 2000 nicht brauche..den besagten 7er kenne ich, der hat zwar linsenscheinwerfer aber den rest(sra und alwr) nicht..
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17.05.2008, 14:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2008, 14:27 von Kai.)
Ja, immer noch richtig!
Diese Nachrüstung funktioniert aber NUR, wenn es Xenon (wie oben schon einmal geschrieben) in dem verbauten Modell (und vor allem in diesem geprüften Scheinwerfer) gab!
Beispiel ist hier das Audi-Modell C4 (Audi S4 und S6). Dort wurde auch Xenon verbaut ohne automatische Leuchtweitenregulierung. Und natürlich ist das heute noch legal. Aber nur eine Nachrüstung DIESES Xenon-Scheinwerfers ist dann legal. Selbst der gleiche Scheinwerfer mit irgendwelchen selbst verbauten, fragwürdigen Xenon-Leuchten ist NICHT mehr legal!
Und so langsam sollten wir das Thema wirklich "ad acta" legen ...
Gruß Kai
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Guti, ich wollt nur nochmal sicher gehen, weil mein Kumpel, der sonst recht viel Fachwissen hat, davon so überzeugt war...