19.10.2011, 17:27
Hallo Stefan,
mit welcher Begrünung lehen sie Dir Dein Vorhaben ab?
Im Umkehrschluss würde es ja nach "Ur-Alter-Regel" bedeuten, das eine Fahrzeug wird am 01.04. zugelassen und am 31.10. abgemeldet und das andere Fahrzeug eben am 01.11. zugelassen und am 31.10. abgemeldet. Versicherungstechnisch würde das ja so gehändelt, dass jeweils zu den Wiederzulassungsterminen im Endeffekt ein "neues" Fahrzeug immer wieder zugelassen werden würde und Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt immer wieder auf das "neue" Fahrzeug überträgst. Also hat doch diese "Ur-Alt-Regel" nur Kosten und Arbeit verursacht, deshalb einigte man sich auf die "neue" Regelung mit dem Saisonkennzeichen.
Kann es vielleicht sein, dass der/die Mitarbeiter/in am Telefon Dich nicht richtig verstanden hat (vielleicht war sie gedanklich bei dieser 1-Monats-Überschneidungs-Regel)? Oder hast Du irgend eine weitere Rabattregelung mit denen vereinbart, z. B. dass ein Zweitfahrzeug in die gleiche Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird wie das Erstfahrzeug?
Ruf' dort nochmal an; Du wirst sehr wahrscheinlich einen andere(n) Mitarbeiter(in) an den Hörer bekommen und trag' ihm/ihr Dein Anliegen nochmal vor. Sollte auch diese® Mitarbeiter(in) ablehnen, frage nach den Gründen und frag' auch gleich nach, welchen Schadenfreiheitsrabatt Du bekommen würdest, wenn Du jedemal zu diesen Terminen ein "anderes" Fahrzeug auf Deinen Namen zulassen würdest.
mit welcher Begrünung lehen sie Dir Dein Vorhaben ab?
Im Umkehrschluss würde es ja nach "Ur-Alter-Regel" bedeuten, das eine Fahrzeug wird am 01.04. zugelassen und am 31.10. abgemeldet und das andere Fahrzeug eben am 01.11. zugelassen und am 31.10. abgemeldet. Versicherungstechnisch würde das ja so gehändelt, dass jeweils zu den Wiederzulassungsterminen im Endeffekt ein "neues" Fahrzeug immer wieder zugelassen werden würde und Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt immer wieder auf das "neue" Fahrzeug überträgst. Also hat doch diese "Ur-Alt-Regel" nur Kosten und Arbeit verursacht, deshalb einigte man sich auf die "neue" Regelung mit dem Saisonkennzeichen.
Kann es vielleicht sein, dass der/die Mitarbeiter/in am Telefon Dich nicht richtig verstanden hat (vielleicht war sie gedanklich bei dieser 1-Monats-Überschneidungs-Regel)? Oder hast Du irgend eine weitere Rabattregelung mit denen vereinbart, z. B. dass ein Zweitfahrzeug in die gleiche Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird wie das Erstfahrzeug?
Ruf' dort nochmal an; Du wirst sehr wahrscheinlich einen andere(n) Mitarbeiter(in) an den Hörer bekommen und trag' ihm/ihr Dein Anliegen nochmal vor. Sollte auch diese® Mitarbeiter(in) ablehnen, frage nach den Gründen und frag' auch gleich nach, welchen Schadenfreiheitsrabatt Du bekommen würdest, wenn Du jedemal zu diesen Terminen ein "anderes" Fahrzeug auf Deinen Namen zulassen würdest.
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni
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