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Hallo ,
ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
Ich habe eine AHK von GDW mit der Nummer 335. Hat jemand von Euch eine gleiche AHK verbaut und eine ABE dafür, oder vom TÜV eingetragen bekommen. Würde mich über Antworten freuen.
Danke und viele Grüße aus dem Sauerland
Jürgen
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Hallo Jürgen,
hab vor 4 Jahren eine AHK von -GDW verbaut. Wie schon geschrieben, ist bei der AHK ein Gutachten dabei, mit dem man beim TÜV eine Einzelgenehmigung erhält. Danach wird die AHK beim Strassenverkehrsamt in den Kfz.Schein eingetragen. War bei mir kein Problem. Bei Bedarf kann ich Dir eine Kopie senden.
Gruß Berti
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Lt. meinem TÜV müssen AHKs heute garnicht mehr eingetragen werden auch nicht, wenn es noch die "alte" Art mit Welle auf dem Etikett steht.
Ich bestand aber darauf und mein TÜV würde mir die sofort und ohne Gutachten eintragen.
Gruß Manny
Gruß Manny
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moin Robert,
habe auch eine AHK von GDW drunter bauen lassen. Es gibt keine ABE, die muss vom TÜV abgenommen werden. Da muss sogar ein Sachverständiger kommen, der sich damit auskennt. Das "Normal"personal durfte das nicht.
War aber völlig problemlos, bis auf den Umstand dass keine zusätzliche Anhängerblinkleuchte installiert war. Die Notwendigkeit hatte die Werkstatt zwar beim TÜV gegenüber vorhernachgefragt, aber der Sachverständige sah das anders. Nachdem sich der TÜV selbst uneins war, habe ich die Abnahme erhalten (ohne zusätzliche Blinkleuchte).
Gruss Tobias
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01.05.2016, 06:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2016, 08:37 von mia.wallace.)
Hallo Jürgen,
so wie hier einige bereits geschrieben haben.....
Du brauchst ein Gutachten und eine Abnahme nach §21(19) und das darf nach meinem Kenntnisstand nur der TÜV machen.
Ich habe auch eine abnehmbare AHK von GDW anbauen lassen. Die durfte damals der Prüfer vom GTÜ nicht abnehmen. Bin dann zum TÜV gefahren und habe für €115,- eine Abnahme bekommen. Der Prüfer wollte zusätzlich auch noch die Einbauanleitung sehen. Seiner Aussage nach...ob Unterbodenschutz entfernt werden muss, Drehmoment der Schrauben usw. Anschließend noch zum Straßenverkehrsamt und in die Papiere eintragen lassen (€12,-). Anders wird das nicht gehen.
Eine zusätzliche Blinkleuchte brauchst Du auch. Die ist auch am E-Satz. Die kann aber ins Kombiinstrument eingebaut werden. Dazu gibt es eine Fassung beim Audihändler. Normalerweise ist im Instrument auch bereits die passend Folie mit dem Symbol. Das war bei mir kein Problem.
Das kannst Du auch hier im Forum nachlesen.
Solltest Du eine Kopie vom Gutachten brauchen, schreib mir mal.