Blitzer richtig aufgestellt
#11
Nein du bist eben nicht raus! Deine Aufgabe ist es doch nun bitte, die neuen Gesetzmässigenkeiten uns mitzuteilen. Wenn es nur veraltete Urteile im www zum Thema gibt, gibt es zwei Möglichkeiten:

a.) Deine Gesetzesänderung wurde noch nie angewandt(Was ja nicht sein kann)
b.) Es ist immer noch aktuelles Gesetz! (Mein Urteil welches ich zitiert habe, ist übrigens von 2006!) ist auch normal das Gerichte sich auf geltenes Recht berufen, oder?

Das würde mich stark wundern, wenn ich die User, dieses Forum damit verunsichere! Big Grin

Was aktuell passiert ist, ist doch folgendes:

Du sagst: Morgen regnet es!
Ich sage: Nein, glaube ich nicht, Wetterbericht sagt was anderes! Bringe du bitte Beweise!
Du sagst: Ich weiß es eben!
Ich sage: Laut "aktuellen" Wetterbericht scheint morgen die Sonne!
Du sagst: Der Wetterbericht ist eh alt, interessiert mich nicht ich bin raus!

Sobald du mir das Gegenteil beweisen kannst, packe ich den Regenschirm morgen raus! Zwinker
Grüße krujtzschoff

Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
Zitieren }
Bedankt durch:
#12
[quote='krujtzschoff' pid='182165' dateline='1285875100']
[quote]'Gemäß Ziffer 1. 3 der Anlage 1 des Runderlasses vom 22.05.1996 in Verbindung mit dem Runderlass vom 09.04.1997 [bezogen auf NRW, M.] kann die an sich vorgeschriebene Mindestentfernung von 200 m u.a. in angemessener Weise am Anfang und am Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung unterschritten werden, wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle oder um eine schutzwürdige Zone handelt und aufgrund der örtlichen Verhältnisse sonst eine Messung nicht möglich wäre.'

(aus: Az. 3 Ss OWi 518/04 OLG Hamm) [/quote]

Dieses ist aber auf einer Autobahn wohl nicht anwendbar!

... doch denke ich schon da in unserem Falle eine sich anschließende größere Brücke eventuell der Grund dafür gewesen sein kann. Eine Messung auf der Brück widerspricht obiger Aussage

semu
Schönwettercruiser 03-10: Kaktusgrün Perleffekt, Verdeck grün, Nappaleder Sesam, Wurzelholz, Audi Holzlenkrad seit 03/2009, Audi Holzschaltknauf seit 05/2010, 2x Reinholdmodule, Chrom Front, Tachoringe, Walde Gurtkappen, DELTA CC & 6-fach CD, Tempomat seit 06/2010, 205/55R16V Michelin Primacy HP seit 03/2011
[Bild: 132139.png]


[Bild: sign2.jpg]

VCDS (VAG-Com) Service Raum 09xxx und 01xxx für alle VAG Modelle
Zitieren }
Bedankt durch:
#13
@semu Das hast du aber in deinem Eröffnungspost nicht geschrieben! Aber dieses Urteil gilt auch nur für NRW!

Ich glaube ich weiß aber wo sie geblitzt haben! Lass mich einmal raten vorher war noch eine Auffahrt/Abfahrt, dann kam die Brücke und dann haben sie rechts in einer Einbuchtung bei der Schallschutzwand gestanden, oder? Bei Alt-Schwerin ist die Abfahrt!
Skorpi Du hast recht! Das Urteil ist von 2004, dass was ich von 06 hatte, war auf NRW nicht anwendbar!
Grüße krujtzschoff

Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
Zitieren }
Bedankt durch:
#14
Hallo zusammen,
ich möchte in die ganze Sache keine Verwirrung bringen, aber mit ging es dieses Jahr Ende Juni fast genauso! Bin mit in meinen Augen leicht erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden.
Haben bei einem Bekannten der bei der Verkehrsüberwachung arbeitet nachgefragt ob das so ganz rechtens wäre und was mich das Kosten würde.
Die Antwort war!!!!!
Wir könnten den Bitzer theoretisch an den Pfosten der Geschwindigkeitsbegrenzung anschrauben und du kannst nichts machen!!! Keine vorherige Geschwindigkeits reduzierung!
Sowas heitert mächtig auf, das kann ich euch sagen.
Gottsei Dank hatte ich eine ordenliche Tachoabweichung und bin wegen 1 km/h an einem Fahrverbot vorbei "gerauscht".
Das war die Aussage vom Bundesland BAYERN!!!!
Gruß
Dali
Offen Fahren ist wie ein Kurzurlaub!

Zitieren }
Bedankt durch:
#15
@mein Style Danke das du probierst Klarheit in die Sache zu bringen. Bisher haben wir auch schon eine Aussage von der Verkehrsüberwachung, die bis dato noch mit keinem Paragraphen oder gar Urteil bewiesen wurde. Ich will es einmal vorsichtig auszudrücken, sie haben ihre berechtige Einstellung zu diesem Thema und natürlich auch ihre Erfahrungen aber diese Stellen geben nicht immer die Gesetzmässigkeiten im Detail da!

Von meiner Freundin, der Onkel ist auch von der Verkehrsüberwachung und er lebt es im Privatleben auch aus! Bedeutet der Verwarnungsblock bleibt nicht im Büro liegen. Mit eben diesem Onkel habe ich auch schon ein paar fachliche Diskussionen geführt. In dem er mir beweisen wollte wo und wie überall geblitzt werden kann und das man eh keine Chance hätte!

Mir geht es in diesem Thread eigentlich auch nur darum, dass eine allgemeine Aussage niemals richtig ist! Gerade bei der Verkehrsüberwachung gibt es sehr, sehr viele Schwachstellen und Lücken! Ich bin ein eher defensiver Fahrer, der zugegeben auch einmal die 10€, für den Missbrauch der Lichthupe, in Kauf nimmt.

Trotzdem wurde ich schon mehrmals geblitzt und hatte auch ein paar ruhende Verkehrsangelegenheiten und habe bis auf einen 5€ Ticket(Faulheit) bisher nie was bezahlt und keine Punkte. Alles waren eigentlich klare Angelegenheiten aber eben auch rechtlich Fragwürdig bzw. die Behörden verzichteten gerne auf die sichere Halterhaftung.

Um es einfach auf den Punkt zu bringen, nur Gesetze sind eindeutig! Alles andere ist persönliche Meinung oder Interessenlage!
Grüße krujtzschoff

Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
Zitieren }
Bedankt durch:
#16
@ krujtzschoff
mit dem Thema Wetter muss ich dir bisschen wiedersprechen
Scorpi is ja quasi der Wetterfrosch

und wenn er es nich weiß (vorallem als Polizist, der das jeden Tag machen muss), wer dann?
Zitieren }
Bedankt durch:
#17
Gegenfrage: Macht der Mechaniker bei AUDI immer alles richtig?

Ich unterstelle doch nicht, dass er einer schlechter Polizist ist oder seine Arbeit schlecht macht! Es geht doch nur darum, dass nicht alles rechtens ist, was gemacht wird! Für viele ist das ein rotes Tuch! Unnötig wie ich finde!

Wenn ein Forum nicht der Ort zum diskutieren ist, wo willst du das dann machen?
Grüße krujtzschoff

Aktuell bewegt:
AUDI Cabriolet, Zulassung 17.02.1994, MKB: ABK, Typbezeichung 2.0E @E85, Zulassungszeitraum 04-10
AUDI Coupé, Zulassung 13.04.1994, MKB: ABC, Typbezeichnung 2.6E, Zulassungszeitraum 11-03
Zitieren }
Bedankt durch:
#18
Hallo zusammen...


Moment mal:

Wenn die Blitze DIREKT und damit Unmittelbar am Schild steht, kann Sie nur das messen, was sich VOR dem Schild abspielt. Demnach herrscht im gemessenen Bildbereich noch keine Km/h Begrenzung.
Die Messung ist zwar damit nicht rechtswidrig, aber unbrauchbar.
LG Hufe
Smile
Zitieren }
Bedankt durch:
#19
Bitte ERST den gesamten Beitrag lesen und dann posten... Hoffentlich sieht mich keiner
Das Gerät war NICHT am Geschwindigkeitszeichen angeschraubt! Grandpa
(30.09.2010, 19:36)semu schrieb: ... dass von einem unbegrenzten Autobahn sofort auf Tempo 100 km/h limitiert war. Sehr kurz danach stand natürlich ein Blitzgerät.
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

Zitieren }
Bedankt durch:
#20
AudiHufe schrieb:Wenn die Blitze DIREKT und damit Unmittelbar am Schild steht, kann Sie nur das messen, was sich VOR dem Schild abspielt.
Es sei denn, man blitzt von hinten... Devil
Grüße von der Ems,
Andreas

Saison 04-09: Typ89 Cabriolet ABK EZ 20.06.1994
Daily Driver:    A4 B6 Cabriolet BFB EZ 16.06.2004
Zitieren }
Bedankt durch:




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste